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Kein 'Urheberrecht' für Makaken?
Beitrag
<blockquote data-quote="Panobilder" data-source="post: 2573151" data-attributes="member: 558356"><p>Die Sache WÄRE natürlich sehr einfach, aber da Anwälte mehr daran verdienen, wenn es nicht so einfach gehandhabt wird...</p><p>DAS ist verständlich und nachvollziehbar, aber dass die Richter bei so vielen sinnlosen Fällen mitspielen, ist das Traurige... (das Beispiel dieses Treads ist ja nur eines von vielen...)</p><p></p><p>Was ist nun daran so schwierig:</p><p>- Das UrhR hat grundsätzlich der, der das Bild macht.</p><p>- ein Tier wird rechtlich als Sache behandelt, das widerspricht sich nicht mit den Tierschutzgesetzten.</p><p>- Tierschutzgesetzte haben null komma garnix mit UrhR zu tun.</p><p>- Ein Tier kann selbst keine UrhRechte beanspruchen. Dazu müsste das Tier auf die Sache bezogen, verständlich sprechen oder schreiben können.</p><p>- Der Besitzer des Tieres kann keine "UrhRechte seines Tieres" beanspruchen, da das Tier rechtlich eine "Sache" ist.</p><p></p><p>Bleibt die Frage, ob der Kamerabesitzer die Bilder verwerten darf:</p><p>Es könnte nur ein Grund dagegen sprechen:</p><p>Falls die Aufnahmen auf einem Privatgrundstück erstellt wurden UND die Verwertung von Bilder, die auf dem Grundstück erstellt wurden, von vorneherein untersagt war, dann ist dies der einzige rechtliche Grund, der mir dazu einfällt.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Panobilder, post: 2573151, member: 558356"] Die Sache WÄRE natürlich sehr einfach, aber da Anwälte mehr daran verdienen, wenn es nicht so einfach gehandhabt wird... DAS ist verständlich und nachvollziehbar, aber dass die Richter bei so vielen sinnlosen Fällen mitspielen, ist das Traurige... (das Beispiel dieses Treads ist ja nur eines von vielen...) Was ist nun daran so schwierig: - Das UrhR hat grundsätzlich der, der das Bild macht. - ein Tier wird rechtlich als Sache behandelt, das widerspricht sich nicht mit den Tierschutzgesetzten. - Tierschutzgesetzte haben null komma garnix mit UrhR zu tun. - Ein Tier kann selbst keine UrhRechte beanspruchen. Dazu müsste das Tier auf die Sache bezogen, verständlich sprechen oder schreiben können. - Der Besitzer des Tieres kann keine "UrhRechte seines Tieres" beanspruchen, da das Tier rechtlich eine "Sache" ist. Bleibt die Frage, ob der Kamerabesitzer die Bilder verwerten darf: Es könnte nur ein Grund dagegen sprechen: Falls die Aufnahmen auf einem Privatgrundstück erstellt wurden UND die Verwertung von Bilder, die auf dem Grundstück erstellt wurden, von vorneherein untersagt war, dann ist dies der einzige rechtliche Grund, der mir dazu einfällt. [/QUOTE]
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