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Kennt sich jemand mit Vertragsrecht aus?
Beitrag
<blockquote data-quote="RalliRaser" data-source="post: 2048999" data-attributes="member: 327417"><p><strong>AW: Kennt sich jemand mit Vertragsrecht aus?</strong></p><p></p><p>Was du Klugscheisserei nennst, nennen andere ein abgeschlossenes Jurastudium. Deine Kenntnisse im Bezug auf den juristischen Belang scheinst Du im Kino oder der Bildzeitung erworben zu haben. Es ist nicht schlimm, dass Du Dich in einem Sachgebiet nicht auskennst. Du solltest aber in bestimmten Fällen einfach die Finger von der Tastatur lassen. </p><p></p><p>Im Übrigen gibt es keine Rechtsberatungsforen. Warum das so ist kannst Du im RDG nachlesen. </p><p></p><p>Hier mal eine schnelle Darstellung: </p><p></p><p><strong>Was ist eine Rechtsdienstleistung nach dem RDG </strong></p><p><strong></strong></p><p></p><p> <strong>§ 2 Begriff der Rechtsdienstleistung</strong></p><p></p><p> (1) Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.</p><p> (2) Rechtsdienstleistung ist, unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1, die Einziehung fremder oder zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretener Forderungen, wenn die Forderungseinziehung als eigenständiges Geschäft betrieben wird (Inkassodienstleistung). Abgetretene Forderungen gelten für den bisherigen Gläubiger nicht als fremd.</p><p></p><p> <u>(3) <strong>Rechtsdienstleistung ist nicht:</strong></u></p><p> </p><ol> <li data-xf-list-type="ol">die Erstattung wissenschaftlicher Gutachten,</li> <li data-xf-list-type="ol">die Tätigkeit von Einigungs- und Schlichtungsstellen, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern,</li> <li data-xf-list-type="ol">die Erörterung der die Beschäftigten berührenden Rechtsfragen mit ihren gewählten Interessenvertretungen, soweit ein Zusammenhang zu den Aufgaben dieser Vertretungen besteht,</li> <li data-xf-list-type="ol">die Mediation und jede vergleichbare Form der alternativen Streitbeilegung, sofern die Tätigkeit nicht durch rechtliche Regelungsvorschläge in die Gespräche der Beteiligten eingreift,</li> <li data-xf-list-type="ol"><u><strong>die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien,</strong></u></li> <li data-xf-list-type="ol">die Erledigung von Rechtsangelegenheiten innerhalb verbundener Unternehmen (§ 15 des Aktiengesetzes).</li> </ol><p></p><p></p><p>In Sinne eines fröhlichen Klugscheissens.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="RalliRaser, post: 2048999, member: 327417"] [b]AW: Kennt sich jemand mit Vertragsrecht aus?[/b] Was du Klugscheisserei nennst, nennen andere ein abgeschlossenes Jurastudium. Deine Kenntnisse im Bezug auf den juristischen Belang scheinst Du im Kino oder der Bildzeitung erworben zu haben. Es ist nicht schlimm, dass Du Dich in einem Sachgebiet nicht auskennst. Du solltest aber in bestimmten Fällen einfach die Finger von der Tastatur lassen. Im Übrigen gibt es keine Rechtsberatungsforen. Warum das so ist kannst Du im RDG nachlesen. Hier mal eine schnelle Darstellung: [B]Was ist eine Rechtsdienstleistung nach dem RDG [/B] [B]§ 2 Begriff der Rechtsdienstleistung[/B] (1) Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert. (2) Rechtsdienstleistung ist, unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1, die Einziehung fremder oder zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretener Forderungen, wenn die Forderungseinziehung als eigenständiges Geschäft betrieben wird (Inkassodienstleistung). Abgetretene Forderungen gelten für den bisherigen Gläubiger nicht als fremd. [U](3) [B]Rechtsdienstleistung ist nicht:[/B][/U] [LIST=1] [*]die Erstattung wissenschaftlicher Gutachten, [*]die Tätigkeit von Einigungs- und Schlichtungsstellen, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern, [*]die Erörterung der die Beschäftigten berührenden Rechtsfragen mit ihren gewählten Interessenvertretungen, soweit ein Zusammenhang zu den Aufgaben dieser Vertretungen besteht, [*]die Mediation und jede vergleichbare Form der alternativen Streitbeilegung, sofern die Tätigkeit nicht durch rechtliche Regelungsvorschläge in die Gespräche der Beteiligten eingreift, [*][U][B]die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien,[/B][/U] [*]die Erledigung von Rechtsangelegenheiten innerhalb verbundener Unternehmen (§ 15 des Aktiengesetzes). [/LIST] In Sinne eines fröhlichen Klugscheissens. [/QUOTE]
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