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<blockquote data-quote="Overdressed" data-source="post: 2684441" data-attributes="member: 376746"><p>An die grafischen Freiberufler, ich hab da mal ne Frage <img src="/styles/default/xenforo/smilies/zwinker.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=";)" title="Wink ;)" data-shortname=";)" /></p><p></p><p>Ich wurde für einen Buchsatz gebucht - nach Sichtung der Daten, musste ich feststellen, dass alle Bilder hächstwahrscheinlich Screenshots sind und kein einziger Bildercredit mit angebenen wird - auf den Bilder sind Anzeigen von noch bestehen Firmen vor 60 und mehr Jahren zu sehen.</p><p></p><p>Der Kunde besitzt keine Rechte und sieht auch kein Problem darin oder eine entsprechende Notwendigkeit - ich könne mich ja aus dem Impressum rausnehmen um der Haftbarkeit zu entgehen.</p><p></p><p>Der Text selber ist von einem verstorbenen Autor bzw Werbetexter, diesen hat er übersetzen lassen und will Ihn nun vermarkten. Er geht davon, dass der Autor lange genug tot ist (über 80 Jahre) und keine Rechte mehr besitzt.</p><p></p><p>Würdet Ihr den Auftrag nachträglich ablehnen?</p><p></p><p>Vielen Dank </p><p></p><p></p><p>(PS: Es geht mir hier nicht um eine Rechtsberatung, Panikmacherei oder ähnliches - sondern eher um eure Sichtweise, wenn jemand Rechtskundig ist, schlage ich diese Info natürlich nicht in den Wind)</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Overdressed, post: 2684441, member: 376746"] An die grafischen Freiberufler, ich hab da mal ne Frage ;) Ich wurde für einen Buchsatz gebucht - nach Sichtung der Daten, musste ich feststellen, dass alle Bilder hächstwahrscheinlich Screenshots sind und kein einziger Bildercredit mit angebenen wird - auf den Bilder sind Anzeigen von noch bestehen Firmen vor 60 und mehr Jahren zu sehen. Der Kunde besitzt keine Rechte und sieht auch kein Problem darin oder eine entsprechende Notwendigkeit - ich könne mich ja aus dem Impressum rausnehmen um der Haftbarkeit zu entgehen. Der Text selber ist von einem verstorbenen Autor bzw Werbetexter, diesen hat er übersetzen lassen und will Ihn nun vermarkten. Er geht davon, dass der Autor lange genug tot ist (über 80 Jahre) und keine Rechte mehr besitzt. Würdet Ihr den Auftrag nachträglich ablehnen? Vielen Dank (PS: Es geht mir hier nicht um eine Rechtsberatung, Panikmacherei oder ähnliches - sondern eher um eure Sichtweise, wenn jemand Rechtskundig ist, schlage ich diese Info natürlich nicht in den Wind) [/QUOTE]
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