PSD-Tutorials.de
Forum für Design, Fotografie & Bildbearbeitung
Tutkit
Agentur
Hilfe
Kontakt
Start
Forum
Aktuelles
Besonderer Inhalt
Foren durchsuchen
Tutorials
News
Anmelden
Kostenlos registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Menü
Anmelden
Kostenlos registrieren
App installieren
Installieren
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Antworten auf deine Fragen:
Neues Thema erstellen
Start
Forum
Bildbearbeitung (2D), Vektor- & Layoutbearbeitung
Mediengestaltung, Design & Typografie
Logo nicht kommerziell, wird nun kommerziell genutzt.
Beitrag
<blockquote data-quote="Divina" data-source="post: 2656728" data-attributes="member: 715292"><p>Doch. Wenn der Verein ein Nutzungsrecht nur für private Nutzung hatte, so hat er mit Verwendung durch kommerzielle Nutzung dagegen verstoßen. Welche Zeit zwischen Erstellung und kommerzieller Nutzung vergangen ist, ist vollkommen egal, solange noch keine Verjährung von Ansprüchen eingetreten ist. Was die Verjährung angeht, so beträgt diese 3 Jahre, gerechnet ab Ende des Jahres nach Zustandekommen des Anspruchs. Der Anspruch, überhaupt eine Vergütung zu erhalten, verjährt dagegen nicht. Wenn also die Tochter erst nach vier Jahren auf die Idee kommt, eine Vergütung haben zu wollen, entfallen lediglich die Ansprüche für das erste Jahr, sofern der Schuldner Einrede auf Verjährung stellt. Beruft er sich nicht darauf, muss er sogar das bezahlen.Da ich nicht annehme, dass der Verein die andere Nutzung bereits bekanntgegeben hat, besteht das Widerrufsrecht noch immer, selbst wenn der Tochter die Nutzung seit mehr als drei Monaten bekannt ist, weil die Bedingung für das Erlöschen des Widerrufsrechts noch nicht eingetreten ist.</p><p></p><p>Nach § 32 UrhG hat die Tochter einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Sie könnte also durchaus mittels Abmahnung den Verein dazu auffordern, ihr z.B. Tantiemen beim Verkauf entsprechender Produkte zu zahlen. Oder aber sie tritt das entsprechende Nutzungsrecht für eine Gesamtsumme ab, wie es z.B. bei Fotolia gang und gäbe ist. Und wenn man sich dort die Lizenzkosten ansieht, die dabei anfallen, dürfte für die kommerzielle Verwendung des Logos eine Vergütung m.E. von vielleicht 30 Euro anfallen. Bei der Summe wäre es tatsächlich sinnvoll für die Tochter, einmal dort vorzusprechen und eine nachträgliche schriftliche Lizensierung für die Nutzung anzubieten gegen Zahlung einer kleine Summe. Der Verein wäre dumm, sich darauf nicht einzulassen</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Divina, post: 2656728, member: 715292"] Doch. Wenn der Verein ein Nutzungsrecht nur für private Nutzung hatte, so hat er mit Verwendung durch kommerzielle Nutzung dagegen verstoßen. Welche Zeit zwischen Erstellung und kommerzieller Nutzung vergangen ist, ist vollkommen egal, solange noch keine Verjährung von Ansprüchen eingetreten ist. Was die Verjährung angeht, so beträgt diese 3 Jahre, gerechnet ab Ende des Jahres nach Zustandekommen des Anspruchs. Der Anspruch, überhaupt eine Vergütung zu erhalten, verjährt dagegen nicht. Wenn also die Tochter erst nach vier Jahren auf die Idee kommt, eine Vergütung haben zu wollen, entfallen lediglich die Ansprüche für das erste Jahr, sofern der Schuldner Einrede auf Verjährung stellt. Beruft er sich nicht darauf, muss er sogar das bezahlen.Da ich nicht annehme, dass der Verein die andere Nutzung bereits bekanntgegeben hat, besteht das Widerrufsrecht noch immer, selbst wenn der Tochter die Nutzung seit mehr als drei Monaten bekannt ist, weil die Bedingung für das Erlöschen des Widerrufsrechts noch nicht eingetreten ist. Nach § 32 UrhG hat die Tochter einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Sie könnte also durchaus mittels Abmahnung den Verein dazu auffordern, ihr z.B. Tantiemen beim Verkauf entsprechender Produkte zu zahlen. Oder aber sie tritt das entsprechende Nutzungsrecht für eine Gesamtsumme ab, wie es z.B. bei Fotolia gang und gäbe ist. Und wenn man sich dort die Lizenzkosten ansieht, die dabei anfallen, dürfte für die kommerzielle Verwendung des Logos eine Vergütung m.E. von vielleicht 30 Euro anfallen. Bei der Summe wäre es tatsächlich sinnvoll für die Tochter, einmal dort vorzusprechen und eine nachträgliche schriftliche Lizensierung für die Nutzung anzubieten gegen Zahlung einer kleine Summe. Der Verein wäre dumm, sich darauf nicht einzulassen [/QUOTE]
Bilder bitte
hier hochladen
und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
Zitate einfügen…
Authentifizierung
Wenn ▲ = 5, ▼ = 2 und ■ = 7, was ist ▲ × ▼ + ■?
Antworten
Start
Forum
Bildbearbeitung (2D), Vektor- & Layoutbearbeitung
Mediengestaltung, Design & Typografie
Logo nicht kommerziell, wird nun kommerziell genutzt.
Oben