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Logo von Visitenkarte vektorisieren
Beitrag
<blockquote data-quote="pixelmaker" data-source="post: 2668958" data-attributes="member: 287879"><p>Wenn der Kunde mit einer Drucksache kommt und das Logo nachgebaut haben will darf ich das natürlich. Ich darf in seinem Auftrag auch Logos anderer Firmen nachbauen. Ob er das Recht hat diese Logos zu verwenden ist eine ganz andere Angelegenheit. Aber es ist nicht die Aufgabe eines Dienstleisters das zu prüfen.</p><p>Wenn der Kunde ein Logo führt und es irgendwo hat drucken lassen bleiben die Rechte beim Kunden. Wäre ja noch schöner wenn die Rechte eines Logos an eine Druckerei über gehen würden nur weil sie mal Visitenkarten gedruckt haben. </p><p>Ansonsten ist es bei uns an der Tagesordnung das Logos von Fremdfirmen nachgebaut und gedruckt werden. </p><p>In unseren Geschäftsbedingungen steht das der Kunde bestätigt das er die Rechte hat die Arbeiten zu beauftragten und die Rechte an gelieferten Daten hat. In unserer Auftragsbestätigung wird nochmals darauf hingewiesen. Widerspricht der Kunde der Auftragsbestätigung nicht dann nimmt er die Regeln an. </p><p></p><p>grüße</p><p>ralf</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="pixelmaker, post: 2668958, member: 287879"] Wenn der Kunde mit einer Drucksache kommt und das Logo nachgebaut haben will darf ich das natürlich. Ich darf in seinem Auftrag auch Logos anderer Firmen nachbauen. Ob er das Recht hat diese Logos zu verwenden ist eine ganz andere Angelegenheit. Aber es ist nicht die Aufgabe eines Dienstleisters das zu prüfen. Wenn der Kunde ein Logo führt und es irgendwo hat drucken lassen bleiben die Rechte beim Kunden. Wäre ja noch schöner wenn die Rechte eines Logos an eine Druckerei über gehen würden nur weil sie mal Visitenkarten gedruckt haben. Ansonsten ist es bei uns an der Tagesordnung das Logos von Fremdfirmen nachgebaut und gedruckt werden. In unseren Geschäftsbedingungen steht das der Kunde bestätigt das er die Rechte hat die Arbeiten zu beauftragten und die Rechte an gelieferten Daten hat. In unserer Auftragsbestätigung wird nochmals darauf hingewiesen. Widerspricht der Kunde der Auftragsbestätigung nicht dann nimmt er die Regeln an. grüße ralf [/QUOTE]
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