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Mahnung?
Beitrag
<blockquote data-quote="DJ Fotoart" data-source="post: 789688"><p><strong>AW: Mahnung?</strong></p><p></p><p></p><p>Gar nicht. Leg das Ding irgendwo in eine Ecke und lass es dort.</p><p>Wenn du dir <strong>zu 100% sicher</strong> bist dich nirgendwo angemeldet zu haben ist auf der anderen Seite mal wieder jemand auf Dummenfang. Inkasso hin oder her, die überprüfen nicht ob der Anspruch gerechtfertigt ist sondern führen nur einen Auftrag (eintreiben der "Schulden") durch. </p><p></p><p>Wetten du wirst nie wieder was von denen hören da der "Anbieter" den Gang vor Gericht nicht wagen wird?</p><p></p><p></p><p>Der Vertrag ist aber unwirksam da er sich erschlichen wurde. Es muss klar und deutlich auf das Zustandekommen eines Vertrages hingewiesen werden, da reicht ein Banner bei weitem nicht aus. Es gibt klare Regeln dafür. Zu oft wurde zu Unrecht angemahnt, so dass man mittlerweile etwas dagegen getan hat.</p><p></p><p></p><p>Aha, und warum? Die Rechtssprechung ist deutlich. Ich find grad den Kram auf heise.de nicht, dort gibt es aber reichlich Material zum einlesen in das Thema.</p><p></p><p>------------------------------------------------------------------------</p><p>Ach, Herr Abmahnanwalt, bevor Du nun auf dumme Ideen kommst und mir wegen illegaler Rechtsberatung ans Bein pissen willst: Mach doch! Ich gebe hier ausschließlich mein Wissen weiter und keine rechtsverbindliche Auskunft. Außerdem bin ich sehr gut gegen euch versichert <img src="/styles/default/xenforo/smilies/zwinker.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=";)" title="Wink ;)" data-shortname=";)" /></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="DJ Fotoart, post: 789688"] [b]AW: Mahnung?[/b] Gar nicht. Leg das Ding irgendwo in eine Ecke und lass es dort. Wenn du dir [B]zu 100% sicher[/B] bist dich nirgendwo angemeldet zu haben ist auf der anderen Seite mal wieder jemand auf Dummenfang. Inkasso hin oder her, die überprüfen nicht ob der Anspruch gerechtfertigt ist sondern führen nur einen Auftrag (eintreiben der "Schulden") durch. Wetten du wirst nie wieder was von denen hören da der "Anbieter" den Gang vor Gericht nicht wagen wird? Der Vertrag ist aber unwirksam da er sich erschlichen wurde. Es muss klar und deutlich auf das Zustandekommen eines Vertrages hingewiesen werden, da reicht ein Banner bei weitem nicht aus. Es gibt klare Regeln dafür. Zu oft wurde zu Unrecht angemahnt, so dass man mittlerweile etwas dagegen getan hat. Aha, und warum? Die Rechtssprechung ist deutlich. Ich find grad den Kram auf heise.de nicht, dort gibt es aber reichlich Material zum einlesen in das Thema. ------------------------------------------------------------------------ Ach, Herr Abmahnanwalt, bevor Du nun auf dumme Ideen kommst und mir wegen illegaler Rechtsberatung ans Bein pissen willst: Mach doch! Ich gebe hier ausschließlich mein Wissen weiter und keine rechtsverbindliche Auskunft. Außerdem bin ich sehr gut gegen euch versichert ;) [/QUOTE]
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