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Mal wieder die DSGVO
Beitrag
<blockquote data-quote="pixelmaker" data-source="post: 2690487" data-attributes="member: 287879"><p>Auf der verlinkten Google Seite sind ebenfalls nur Annahmen aufgelistet. Ob ein Hinweis auf externe Daten vorgeschaltet werden muss ist fraglich. Es gibt keine Pflicht dazu und es wird <u>interpretiert das es so sein könnte.</u></p><p><u></u></p><p>Mein Anwalt (ein echter, lebender, kein Online Portal) hat mir bei der Beratung empfohlen auf Google Maps zu verzichten. Begründet hat er es etwa folgendermaßen. Wenn Google Maps in die Webseite eingefügt wird, ist das ein Link auf ein externes Angebot. Für externe Angebote die auf der Webseite eingebettet sind habe ich eine Mitverantwortung, hafte also auch für einen eventuellen Misbrauch durch Google. Durch Google Maps wird auf dem Rechner des Besuchers ein NID-Cookie gespeichert. In diesem Fall müsste<u> jedes Mal</u> bevor Google Maps geladen wird eine Zustimmung des Besuchers erfolgen (opt in). In diesem Hinweis müsste nicht nur die Erklärung stehen was ein NID Cookie ist sondern was für Daten dadurch an Google übertragen werden und was damit gemacht wird. Wenn das vom Besucher nicht durch opt-in erlaubt wird darf Google Maps nicht geladen werden. Es ist Google Maps was den NID-Cookie mitbringt und die Daten des Cookies bei <u>jeder Aktion</u> mit dem eingebundenen Google Maps an Google überträgt.</p><p></p><p>Niemand von uns weiß was für personenbezogene Daten an Google übertragen werden und was damit gemacht wird. Also können wir es auch nicht dem Besucher für eine Zustimmung erklären. Dafür liegt die Pflicht und die Verantwortung bei mir als Webseitenbetreiber. Der Text der jedesmal beim Benutzen von Google Maps eingeblendet und bestätigt werden muss ist ganz schön lang, er muß nicht nur auf NID-Cookies hinweisen und sie erklären (<em>Das NID-Cookie enthält eine eindeutige ID, über die Google Ihre bevorzugten Einstellungen und andere Informationen speichert, insbesondere Ihre bevorzugte Sprache (z. B. Deutsch), wie viele Suchergebnisse pro Seite angezeigt werden sollen (z. B. 10 oder 20) und ob der Google SafeSearch-Filter aktiviert sein soll.</em>) Dazu muß ein Hinweis auf die Eigenen Datenschutzerklärung und die Datenschutzerklärung von Google, jeweils mit Link.</p><p>Wenn ein Besucher den gesamten Text jedes Mal bevor er Google Maps sieht abstempeln muss geht er wohl genervt wieder.</p><p>Also habe ich Google Maps entfernt und zeige nur noch eine selbst gezeichnete Landkarte als Ortsbestimmung.</p><p>Die NID-Cookies gehören nicht zu den technisch notwendigen Cookies die nach TMG ohne Zustimmung gespeichert werden dürfen.</p><p>Ich habe alle Cookies die nicht technisch notwendig sind entfernt, verwende bis zur Klärung statt Analytics nur noch Matomo.</p><p>Wo nix is brauch ich nix erklären.</p><p></p><p>grüße</p><p>Ralf</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="pixelmaker, post: 2690487, member: 287879"] Auf der verlinkten Google Seite sind ebenfalls nur Annahmen aufgelistet. Ob ein Hinweis auf externe Daten vorgeschaltet werden muss ist fraglich. Es gibt keine Pflicht dazu und es wird [U]interpretiert das es so sein könnte. [/U] Mein Anwalt (ein echter, lebender, kein Online Portal) hat mir bei der Beratung empfohlen auf Google Maps zu verzichten. Begründet hat er es etwa folgendermaßen. Wenn Google Maps in die Webseite eingefügt wird, ist das ein Link auf ein externes Angebot. Für externe Angebote die auf der Webseite eingebettet sind habe ich eine Mitverantwortung, hafte also auch für einen eventuellen Misbrauch durch Google. Durch Google Maps wird auf dem Rechner des Besuchers ein NID-Cookie gespeichert. In diesem Fall müsste[U] jedes Mal[/U] bevor Google Maps geladen wird eine Zustimmung des Besuchers erfolgen (opt in). In diesem Hinweis müsste nicht nur die Erklärung stehen was ein NID Cookie ist sondern was für Daten dadurch an Google übertragen werden und was damit gemacht wird. Wenn das vom Besucher nicht durch opt-in erlaubt wird darf Google Maps nicht geladen werden. Es ist Google Maps was den NID-Cookie mitbringt und die Daten des Cookies bei [U]jeder Aktion[/U] mit dem eingebundenen Google Maps an Google überträgt. Niemand von uns weiß was für personenbezogene Daten an Google übertragen werden und was damit gemacht wird. Also können wir es auch nicht dem Besucher für eine Zustimmung erklären. Dafür liegt die Pflicht und die Verantwortung bei mir als Webseitenbetreiber. Der Text der jedesmal beim Benutzen von Google Maps eingeblendet und bestätigt werden muss ist ganz schön lang, er muß nicht nur auf NID-Cookies hinweisen und sie erklären ([I]Das NID-Cookie enthält eine eindeutige ID, über die Google Ihre bevorzugten Einstellungen und andere Informationen speichert, insbesondere Ihre bevorzugte Sprache (z. B. Deutsch), wie viele Suchergebnisse pro Seite angezeigt werden sollen (z. B. 10 oder 20) und ob der Google SafeSearch-Filter aktiviert sein soll.[/I]) Dazu muß ein Hinweis auf die Eigenen Datenschutzerklärung und die Datenschutzerklärung von Google, jeweils mit Link. Wenn ein Besucher den gesamten Text jedes Mal bevor er Google Maps sieht abstempeln muss geht er wohl genervt wieder. Also habe ich Google Maps entfernt und zeige nur noch eine selbst gezeichnete Landkarte als Ortsbestimmung. Die NID-Cookies gehören nicht zu den technisch notwendigen Cookies die nach TMG ohne Zustimmung gespeichert werden dürfen. Ich habe alle Cookies die nicht technisch notwendig sind entfernt, verwende bis zur Klärung statt Analytics nur noch Matomo. Wo nix is brauch ich nix erklären. grüße Ralf [/QUOTE]
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