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Mavpaper´s - Wallpaper von mir
Beitrag
<blockquote data-quote="mavisto" data-source="post: 1024550" data-attributes="member: 309631"><p><strong>AW: Mavpaper´s - Wallpaper von mir</strong></p><p></p><p>Heidi Klum ist eine Person des öffentlichen Lebens</p><p>die brauch man (so blöd es sich jetzt anhört) nicht zu fragen.</p><p></p><p>einzige Ausnahme:</p><p>sie erwirkt ein gerichtliches Urteil das ihre Bilder nur noch von ausgewählten Stellen veröffentlicht werden dürfen</p><p>Wird sie aber nicht tun, weil sie sich damit ins eigene Fleisch schneiden würde</p><p>Publicity ist alles</p><p></p><p>Grundsätzlich gilt das gleiche Recht was auch dem Fotografieren von Personen zugrunde liegt:</p><p>Das ein Foto nur mit der Einwilligung des Aufgenommenen gemacht werden darf. Die Einwilligung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. In Ausnahmefällen gilt die Einwilligung auch als erteilt, wenn die aufgenommene Person ein Honorar erhalten hat. </p><p></p><p><strong>Ausnahmeregelung zu Prominenten</strong>: </p><ul> <li data-xf-list-type="ul">"Absolute Personen der Zeitgeschichte" - Hierbei handelt es sich i.d.R. um sog. Personen des öffentlichen Interesses, d.h. Prominente, Politiker bei denen das Informationsinteresse der Allgemeinheit über das Persönlichkeitsinteresse des "Einzelnen" gestellt wird. Auch diese Regelung hat ihre Grenzen, denn selbst eine prominente Person muss gravierende Eingriff in die Privatsphäre, wie z.B. Nacktaufnahmen etc., nicht hinnehmen.</li> </ul></blockquote><p></p>
[QUOTE="mavisto, post: 1024550, member: 309631"] [b]AW: Mavpaper´s - Wallpaper von mir[/b] Heidi Klum ist eine Person des öffentlichen Lebens die brauch man (so blöd es sich jetzt anhört) nicht zu fragen. einzige Ausnahme: sie erwirkt ein gerichtliches Urteil das ihre Bilder nur noch von ausgewählten Stellen veröffentlicht werden dürfen Wird sie aber nicht tun, weil sie sich damit ins eigene Fleisch schneiden würde Publicity ist alles Grundsätzlich gilt das gleiche Recht was auch dem Fotografieren von Personen zugrunde liegt: Das ein Foto nur mit der Einwilligung des Aufgenommenen gemacht werden darf. Die Einwilligung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. In Ausnahmefällen gilt die Einwilligung auch als erteilt, wenn die aufgenommene Person ein Honorar erhalten hat. [B]Ausnahmeregelung zu Prominenten[/B]: [LIST] [*]"Absolute Personen der Zeitgeschichte" - Hierbei handelt es sich i.d.R. um sog. Personen des öffentlichen Interesses, d.h. Prominente, Politiker bei denen das Informationsinteresse der Allgemeinheit über das Persönlichkeitsinteresse des "Einzelnen" gestellt wird. Auch diese Regelung hat ihre Grenzen, denn selbst eine prominente Person muss gravierende Eingriff in die Privatsphäre, wie z.B. Nacktaufnahmen etc., nicht hinnehmen. [/LIST] [/QUOTE]
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