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Fotografie und Gestaltung
(Digitale) Fotografie allgemein
meine bilder mit ihrem wasserzeichen veröffentlicht, darf sie das?
Beitrag
<blockquote data-quote="Tim_Kim" data-source="post: 1567179" data-attributes="member: 269873"><p><strong>AW: meine bilder mit ihrem wasserzeichen veröffentlicht, darf sie das?</strong></p><p></p><p><strong>Zur Sachlage:</strong></p><p>So klar, dass sie es nicht darf, wie hier einige behaupten, ist die Sache nicht. Wenn ein Werk verändert wird und ein eigenständiges Werk daraus entsteht, kann die Bildbearbeiterin für das neu geschaffene Werk als Urheberin gelten. Notfalls müssten Gerichte entscheiden, ob das neue Werk eine ausreichende Schöpfungshöhe erreicht, um als eigenständig zu gelten.</p><p></p><p>Ist das nicht der Fall, greift das ursprüngliche Urheberrecht der Fotografin mit allen daraus zur Verfügungen stehenden rechtlichen Mitteln.</p><p></p><p>Das würde hier bedeuten, dass die Veröffentlichung unterbunden werden kann und, falls gewünscht, sogar die unberechtigte Nutzung des Bildmaterials in Rechnung gestellt werden kann.</p><p></p><p><strong>Zur persönlichen Lage:</strong></p><p>Da ich der Schilderung nach davon ausgehe, dass die Bearbeitung keine nennenswerte Schöpfungshöhe erreicht und das Ursprungsbild noch der Fotografien zuordenbar ist, würde ich zunächst das Gespräch mit der Bildbearbeiterin nutzen und hierin die Bedingungen klären unter denen sie das Bild weiter nutzen darf. Das muss keinesfalls vertraglich festgehalten werden, die mündliche Vereinbarung reicht.</p><p></p><p>Beispielsweise könnte man sich dahingehend einigen, dass beide die Bilder veröffentlichen dürfen, die Fotografin das Original und das Modell die Bearbeitung, ggf. mit dem Hinweis auf die Fotografin.</p><p></p><p><strong>Ganz allgemein:</strong></p><p>Eine Bearbeitung fremden Bildmaterials ist erlaubt. Nicht erlaubt, ist die Veröffentlichung dieses Bildmaterials, solange vom Urheber kein Einverständnis vorliegt. Unerheblich ist dabei, wer auf dem Foto abgebildet ist. Leider ist diese Rechtslage den Abgebildeten oft nicht bekannt, da sie fälschlicherweise annehmen, sie könnten mir "ihrem" Bild machen, was sie wollen.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Tim_Kim, post: 1567179, member: 269873"] [b]AW: meine bilder mit ihrem wasserzeichen veröffentlicht, darf sie das?[/b] [B]Zur Sachlage:[/B] So klar, dass sie es nicht darf, wie hier einige behaupten, ist die Sache nicht. Wenn ein Werk verändert wird und ein eigenständiges Werk daraus entsteht, kann die Bildbearbeiterin für das neu geschaffene Werk als Urheberin gelten. Notfalls müssten Gerichte entscheiden, ob das neue Werk eine ausreichende Schöpfungshöhe erreicht, um als eigenständig zu gelten. Ist das nicht der Fall, greift das ursprüngliche Urheberrecht der Fotografin mit allen daraus zur Verfügungen stehenden rechtlichen Mitteln. Das würde hier bedeuten, dass die Veröffentlichung unterbunden werden kann und, falls gewünscht, sogar die unberechtigte Nutzung des Bildmaterials in Rechnung gestellt werden kann. [B]Zur persönlichen Lage:[/B] Da ich der Schilderung nach davon ausgehe, dass die Bearbeitung keine nennenswerte Schöpfungshöhe erreicht und das Ursprungsbild noch der Fotografien zuordenbar ist, würde ich zunächst das Gespräch mit der Bildbearbeiterin nutzen und hierin die Bedingungen klären unter denen sie das Bild weiter nutzen darf. Das muss keinesfalls vertraglich festgehalten werden, die mündliche Vereinbarung reicht. Beispielsweise könnte man sich dahingehend einigen, dass beide die Bilder veröffentlichen dürfen, die Fotografin das Original und das Modell die Bearbeitung, ggf. mit dem Hinweis auf die Fotografin. [B]Ganz allgemein:[/B] Eine Bearbeitung fremden Bildmaterials ist erlaubt. Nicht erlaubt, ist die Veröffentlichung dieses Bildmaterials, solange vom Urheber kein Einverständnis vorliegt. Unerheblich ist dabei, wer auf dem Foto abgebildet ist. Leider ist diese Rechtslage den Abgebildeten oft nicht bekannt, da sie fälschlicherweise annehmen, sie könnten mir "ihrem" Bild machen, was sie wollen. [/QUOTE]
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