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<blockquote data-quote="kdivx" data-source="post: 1484916" data-attributes="member: 227486"><p>Hallo Leute,</p><p>vor einiger Zeit (April 2010) entschloss ich mich, im Nebenerwerb tätig zu werden. Nach Absprache mit meiner Steuerberaterin meldete ich dann ein Gewerbe an und bekam auch meine Steuernummer. Mein Gewerbe läuft derzeit unter Webdesign, Grafikdesign, Bildbearbeitung, Verkauf von Grafiken über das Internet usw. Aufgrund meiner zu erwarteten Einnahmen von nur wenigen Euro im Monat fliege ich regelrecht unter dem Radar und auch die Berufsgenossenschaft sagte, dass ich aufgrund dieser Mini-Umsätze und fehlenden Angestellten, keine Anmeldung tätigen müsste (seit dem die 3 BGs Fusioniert sind, vorher war das wohl verschärfter).</p><p></p><p>Nun zu meinen Plan. Ich bin ja leidenschaftlicher Hobby-Fotograf. Nun begann ich neben der Architektur und Landschaftsfotografie auch mit Porträt Aufnahmen. Diese kamen in meinen Bekanntenkreis so gut an, dass ich nun einige Anfragen habe, Porträts und auch eine Hochzeit zu fotografieren. Ich könnte nun hingegen und diese Sachen privat fotografieren, diese Aufnahmen den Leute schenken und sie würden diese mir zur Bearbeitung geben und ich könnte legal ein paar „Pfennige“ verlangen/abrechnen. Zum einen wäre dies den anderen Fotografen in meiner Region unfair gegenüber, zum anderen würde ich schon gern offiziell mit gewerblicher Auftragsfotografie werben. Vielleicht entwickelt sich daraus ja noch mehr.</p><p></p><p>Ich weis dass ich zum Gewerbeamt gehen muss und für 20 Euro (bei uns) den Zusatz „gewerbliche Auftragsfotografie“ in meinen Gewerbeschein nachtragen lassen muss. Wie sieht es aber aus mit dem Eintrag in die Handwerksrolle, die kostet bei uns im ersten Jahr ca. 80 Euro. Muss ich die tätigen oder ist das nur wenn ich als Freiberufler Fotograf unterwegs bin?</p><p></p><p>Hat hier jemand Erfahrung?</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="kdivx, post: 1484916, member: 227486"] Hallo Leute, vor einiger Zeit (April 2010) entschloss ich mich, im Nebenerwerb tätig zu werden. Nach Absprache mit meiner Steuerberaterin meldete ich dann ein Gewerbe an und bekam auch meine Steuernummer. Mein Gewerbe läuft derzeit unter Webdesign, Grafikdesign, Bildbearbeitung, Verkauf von Grafiken über das Internet usw. Aufgrund meiner zu erwarteten Einnahmen von nur wenigen Euro im Monat fliege ich regelrecht unter dem Radar und auch die Berufsgenossenschaft sagte, dass ich aufgrund dieser Mini-Umsätze und fehlenden Angestellten, keine Anmeldung tätigen müsste (seit dem die 3 BGs Fusioniert sind, vorher war das wohl verschärfter). Nun zu meinen Plan. Ich bin ja leidenschaftlicher Hobby-Fotograf. Nun begann ich neben der Architektur und Landschaftsfotografie auch mit Porträt Aufnahmen. Diese kamen in meinen Bekanntenkreis so gut an, dass ich nun einige Anfragen habe, Porträts und auch eine Hochzeit zu fotografieren. Ich könnte nun hingegen und diese Sachen privat fotografieren, diese Aufnahmen den Leute schenken und sie würden diese mir zur Bearbeitung geben und ich könnte legal ein paar „Pfennige“ verlangen/abrechnen. Zum einen wäre dies den anderen Fotografen in meiner Region unfair gegenüber, zum anderen würde ich schon gern offiziell mit gewerblicher Auftragsfotografie werben. Vielleicht entwickelt sich daraus ja noch mehr. Ich weis dass ich zum Gewerbeamt gehen muss und für 20 Euro (bei uns) den Zusatz „gewerbliche Auftragsfotografie“ in meinen Gewerbeschein nachtragen lassen muss. Wie sieht es aber aus mit dem Eintrag in die Handwerksrolle, die kostet bei uns im ersten Jahr ca. 80 Euro. Muss ich die tätigen oder ist das nur wenn ich als Freiberufler Fotograf unterwegs bin? Hat hier jemand Erfahrung? [/QUOTE]
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