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Fotografie und Gestaltung
(Digitale) Fotografie allgemein
Model Release in anderen Ländern?
Beitrag
<blockquote data-quote="DoctorG" data-source="post: 2179153" data-attributes="member: 432756"><p><strong>AW: Model Release in anderen Ländern?</strong></p><p></p><p></p><p></p><p>Es gibt Ausnahmen, von Du wir nicht wissen, ob Sie für die anderen Fotografen zutreffen - für uns aber ganz sicher nicht (sonst wüßtest Du das wiederum - einfach weil Du die Vorarbeit leidlich am Hacken gehabt hättest).</p><p>Ausnahmen: </p><p>- ein Fotograf fällt unter das Presserecht - er knipst für die Berichterstattung. Da ist bis kurz vor die Paparazzischwelle mehr erlaubt. Selbst hinter der Paparazzischwelle weißt Du nicht, ob das Blatt mit den roten Buchstaben die Klagen eben locker bezahlt. Aber solche Lösungen wären Dir bekannt, wenn jemand Dir eine solche Klage-"Flatrate" angeboten hätte. </p><p>- Fotografieren heißt nicht veröffentlichen. Die meisten Fotos knipsen die Leute immer noch für sich. Dafür braucht an kein Model Release, da wird ja auch nichts mit den Bildern gemacht/verdient. Erst zum Veröffentlichen braucht man das bzw. wenn man mit den anderen Gesichtern (die eben ein Recht am eigenen Bild haben) Geld verdienen möchte. Genau genommen prellt man mit einer autonomen/ nicht-autorisierten Veröffentlichung die anderen Gesichts-Inhaber. Im Nachhinein können dann leicht höhere Preise festgestellt werden, als eine Frage im Vorhinein ergeben hätte. </p><p>- Straße/Öffentlichkeit: in Ländern mit Panaramarecht ist meist auch geregelt, dass Passanten vor Denkmälern/öffentlichen Plätzen als Beiwerk auf Bildern ungefragt und auch in kommerziellen Veröffentlichugen drauf sein dürfen. Als Beiwerk(!). Wenn Du jemanden portraitierst und nur Experten im unscharfen Hintergrund noch den Reichstag erkennen könnten, klappt das natürlich nicht mehr. Richter reagieren auf solche törichten Versuche nicht vorhandene Rechte zu generieren gerne abschreckend (a la "verstopf mit nie wieder den Schreibtisch mit so etwas!!!"). Ohne solche Regelungen wären öffentliche Plätze und Bauwerke häufig gar nicht fotografierbar. </p><p>Vorsicht - in einigen Ländern ist das dann eben so. In den USA etwa gehören einigen Banken auch tatsächlich die Bürgersteige - "öffentlich" heißt da etwas völlig Anderes und Panoramerechte gibt's im Land der Freiheit schon mal gar nicht mehr seit den 90ern.</p><p>In Frankreich ähnlich. Die Architekten des europäischen Parlaments verklagen jeden Menschen, der auch nur ein Handy-Foto ihres Bauwerks ins Netz stellt nicht unter 5-stellig und das wohl recht erfolgreich (ging mal durch die Webszene).</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="DoctorG, post: 2179153, member: 432756"] [b]AW: Model Release in anderen Ländern?[/b] Es gibt Ausnahmen, von Du wir nicht wissen, ob Sie für die anderen Fotografen zutreffen - für uns aber ganz sicher nicht (sonst wüßtest Du das wiederum - einfach weil Du die Vorarbeit leidlich am Hacken gehabt hättest). Ausnahmen: - ein Fotograf fällt unter das Presserecht - er knipst für die Berichterstattung. Da ist bis kurz vor die Paparazzischwelle mehr erlaubt. Selbst hinter der Paparazzischwelle weißt Du nicht, ob das Blatt mit den roten Buchstaben die Klagen eben locker bezahlt. Aber solche Lösungen wären Dir bekannt, wenn jemand Dir eine solche Klage-"Flatrate" angeboten hätte. - Fotografieren heißt nicht veröffentlichen. Die meisten Fotos knipsen die Leute immer noch für sich. Dafür braucht an kein Model Release, da wird ja auch nichts mit den Bildern gemacht/verdient. Erst zum Veröffentlichen braucht man das bzw. wenn man mit den anderen Gesichtern (die eben ein Recht am eigenen Bild haben) Geld verdienen möchte. Genau genommen prellt man mit einer autonomen/ nicht-autorisierten Veröffentlichung die anderen Gesichts-Inhaber. Im Nachhinein können dann leicht höhere Preise festgestellt werden, als eine Frage im Vorhinein ergeben hätte. - Straße/Öffentlichkeit: in Ländern mit Panaramarecht ist meist auch geregelt, dass Passanten vor Denkmälern/öffentlichen Plätzen als Beiwerk auf Bildern ungefragt und auch in kommerziellen Veröffentlichugen drauf sein dürfen. Als Beiwerk(!). Wenn Du jemanden portraitierst und nur Experten im unscharfen Hintergrund noch den Reichstag erkennen könnten, klappt das natürlich nicht mehr. Richter reagieren auf solche törichten Versuche nicht vorhandene Rechte zu generieren gerne abschreckend (a la "verstopf mit nie wieder den Schreibtisch mit so etwas!!!"). Ohne solche Regelungen wären öffentliche Plätze und Bauwerke häufig gar nicht fotografierbar. Vorsicht - in einigen Ländern ist das dann eben so. In den USA etwa gehören einigen Banken auch tatsächlich die Bürgersteige - "öffentlich" heißt da etwas völlig Anderes und Panoramerechte gibt's im Land der Freiheit schon mal gar nicht mehr seit den 90ern. In Frankreich ähnlich. Die Architekten des europäischen Parlaments verklagen jeden Menschen, der auch nur ein Handy-Foto ihres Bauwerks ins Netz stellt nicht unter 5-stellig und das wohl recht erfolgreich (ging mal durch die Webszene). [/QUOTE]
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