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Fotografie und Gestaltung
(Digitale) Fotografie allgemein
Model Release in anderen Ländern?
Beitrag
<blockquote data-quote="DoctorG" data-source="post: 2179631" data-attributes="member: 432756"><p><strong>AW: Model Release in anderen Ländern?</strong></p><p></p><p></p><p>Hm, das hat aber schon engere Schranken. Meine Antwort bezieht sich auf die Frage von Leute in Parks/Ausstellungen/auf der Straße - kurzum: in einer Öffentlichkeit, da wo der fragende Fotograf auch war. Wenn das ein Familiengeburtstag der eigenen Familie gewesen wäre, hätte er sich vermutlich weniger gewundert, nehme ich an.</p><p></p><p>Grundsätzlich == immer??? Halte ich so absolut formuliert für lebensfremd. Dann kann doch kein Tourist mehr den Reichstag, die Alpen und kein Mensch mehr ein Fussballspiel fotografieren ohne praktisch Straftäter zu sein. Da könnte ich ja mit einem Privat-Handy-Foto aus einem Fussballspiel, dass ich auf Faceb00k finde, eine ganze Staatsanwaltschaft auf Monate lahmlegen, in dem mit genug Bekannten mal eben Anzeige erstatte. ... dann würde vermutlich auch jedes Handy nach Starten des Fotomodus in D erstmal ein wegzuklickendes Info-Fenster anzeigen müssen, so wie Navis, in dem ich mit dem Klick bestätige, dass ich mir es hohen strafrechtlichen Risikos bewusst bin, wenn ich nun fortfahre und womöglich die neue Gesichtserkennung für bessere Portraits aktiviere (das wäre dann nämlich schon Beihilfe). Kurzum: die etwas absurden Beispiele wollen sagen, dass ich mir eine solche Auslegung nicht vorstellen kann und die Gerätehersteller es so wohl auch nicht interpretieren.</p><p></p><p>Was Du meinst sind sicher die Regelungen zum Persönlichkeitsrecht in §201a StGB. Dort wird tatsächlich das Erstellen oder Übertragen von Fotos unter Strafe gestellt - aber eben nicht "grundsätzlich" sondern in ganz speziellen Fällen. </p><p>Vor allem dann, wenn absichtlich in geschützte Räume vorgedrungen wird. Also wenn ich etwa mit einer diese Mini-Drohen von Conrad Hochhaus-Fenster entlang fliege und mitschneide, wie Menschen sich in ihrer eignen Wohnung umziehen oder in der Nase bohren, wenn ich mit Mega-Zooms in Fenster gegenüber lünsere oder durch Wanzen/Cam-Installationen als Besucher irgendwo Privates ausspioniere. Das hat mit der Unverletzlichkeit der Wohnung etc. zu tun - da darf man ja auch nicht einfach bei Anderen einsteigen. Und das ist das fotografische Gleichnis zur Computerspionage (was ja auch besagt, dass man nicht in andere Rechner eindringen darf - sehr wohl aber erlaubte Rechner besuchen, sonst wäre auch hier Surfen per se verboten). </p><p>Man muss aber reichlich stumpf sein, um solche Dinge "versehentlich" zu machen. Die riechen schon ziemlich nach krimineller Energie und Strumpfmaske, finde ich.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="DoctorG, post: 2179631, member: 432756"] [b]AW: Model Release in anderen Ländern?[/b] Hm, das hat aber schon engere Schranken. Meine Antwort bezieht sich auf die Frage von Leute in Parks/Ausstellungen/auf der Straße - kurzum: in einer Öffentlichkeit, da wo der fragende Fotograf auch war. Wenn das ein Familiengeburtstag der eigenen Familie gewesen wäre, hätte er sich vermutlich weniger gewundert, nehme ich an. Grundsätzlich == immer??? Halte ich so absolut formuliert für lebensfremd. Dann kann doch kein Tourist mehr den Reichstag, die Alpen und kein Mensch mehr ein Fussballspiel fotografieren ohne praktisch Straftäter zu sein. Da könnte ich ja mit einem Privat-Handy-Foto aus einem Fussballspiel, dass ich auf Faceb00k finde, eine ganze Staatsanwaltschaft auf Monate lahmlegen, in dem mit genug Bekannten mal eben Anzeige erstatte. ... dann würde vermutlich auch jedes Handy nach Starten des Fotomodus in D erstmal ein wegzuklickendes Info-Fenster anzeigen müssen, so wie Navis, in dem ich mit dem Klick bestätige, dass ich mir es hohen strafrechtlichen Risikos bewusst bin, wenn ich nun fortfahre und womöglich die neue Gesichtserkennung für bessere Portraits aktiviere (das wäre dann nämlich schon Beihilfe). Kurzum: die etwas absurden Beispiele wollen sagen, dass ich mir eine solche Auslegung nicht vorstellen kann und die Gerätehersteller es so wohl auch nicht interpretieren. Was Du meinst sind sicher die Regelungen zum Persönlichkeitsrecht in §201a StGB. Dort wird tatsächlich das Erstellen oder Übertragen von Fotos unter Strafe gestellt - aber eben nicht "grundsätzlich" sondern in ganz speziellen Fällen. Vor allem dann, wenn absichtlich in geschützte Räume vorgedrungen wird. Also wenn ich etwa mit einer diese Mini-Drohen von Conrad Hochhaus-Fenster entlang fliege und mitschneide, wie Menschen sich in ihrer eignen Wohnung umziehen oder in der Nase bohren, wenn ich mit Mega-Zooms in Fenster gegenüber lünsere oder durch Wanzen/Cam-Installationen als Besucher irgendwo Privates ausspioniere. Das hat mit der Unverletzlichkeit der Wohnung etc. zu tun - da darf man ja auch nicht einfach bei Anderen einsteigen. Und das ist das fotografische Gleichnis zur Computerspionage (was ja auch besagt, dass man nicht in andere Rechner eindringen darf - sehr wohl aber erlaubte Rechner besuchen, sonst wäre auch hier Surfen per se verboten). Man muss aber reichlich stumpf sein, um solche Dinge "versehentlich" zu machen. Die riechen schon ziemlich nach krimineller Energie und Strumpfmaske, finde ich. [/QUOTE]
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