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Fotografie und Gestaltung
(Digitale) Fotografie allgemein
Model Release in anderen Ländern?
Beitrag
<blockquote data-quote="Juniorgimper" data-source="post: 2179688"><p><strong>AW: Model Release in anderen Ländern?</strong></p><p></p><p>Vielleicht hast du in meinem Beitrag etwas wichtiges überlesen?</p><p>"Ausnahmen: Presse, öffentliche Veranstaltung, Beiwerk usw."</p><p></p><p>In einer Öffentlichkeit wie Parks und Straßen ist dies eine Persönlichkeitsverletzung, wenn die Personen eben nicht nur Beiwerk, sondern wesentlicher Bestandteil der Bildkomposition oder gar Hauptmotiv sind.</p><p></p><p>Natürlich grundsätzlich! Und das hat nichts mit lebensfremd zu tun. Siehe Absatz oben.</p><p></p><p>Die von dir angeführten Punkte greifen nicht, da beim Reichstag, den Alpen o.ä. eben nicht zufällig mit aufs Bild geratene Personen im Fokus stehen, sondern das Gebäude oder das Panorama. Personen sind hier unerwünschtes oder manchmal auch erwünschtes Beiwerk. Und ein Fußballspiel ist in der Regel eine öffentliche Veranstaltung, bei der es selbstverständlich erlaubt ist, die Zuschauermenge/Spieler zu fotografieren, solange der Veranstalter kein generelles/eingeschränktes Verbot ausspricht. Was hingegen nicht erlaubt ist, einzelne Zuschauer besonders hervorzuheben (300 mm Brennweite bei 25 m Abstand <img src="/styles/default/xenforo/smilies/zwinker.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=";)" title="Wink ;)" data-shortname=";)" />).</p><p></p><p>Nein, ich meine nicht nur eine strafrechtliche Verfolgung, sonder auch die zivilrechtlichen Konsequenzen, welche unbedarftes ablichten von Gott und der Welt nach sich ziehen kann.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Juniorgimper, post: 2179688"] [b]AW: Model Release in anderen Ländern?[/b] Vielleicht hast du in meinem Beitrag etwas wichtiges überlesen? "Ausnahmen: Presse, öffentliche Veranstaltung, Beiwerk usw." In einer Öffentlichkeit wie Parks und Straßen ist dies eine Persönlichkeitsverletzung, wenn die Personen eben nicht nur Beiwerk, sondern wesentlicher Bestandteil der Bildkomposition oder gar Hauptmotiv sind. Natürlich grundsätzlich! Und das hat nichts mit lebensfremd zu tun. Siehe Absatz oben. Die von dir angeführten Punkte greifen nicht, da beim Reichstag, den Alpen o.ä. eben nicht zufällig mit aufs Bild geratene Personen im Fokus stehen, sondern das Gebäude oder das Panorama. Personen sind hier unerwünschtes oder manchmal auch erwünschtes Beiwerk. Und ein Fußballspiel ist in der Regel eine öffentliche Veranstaltung, bei der es selbstverständlich erlaubt ist, die Zuschauermenge/Spieler zu fotografieren, solange der Veranstalter kein generelles/eingeschränktes Verbot ausspricht. Was hingegen nicht erlaubt ist, einzelne Zuschauer besonders hervorzuheben (300 mm Brennweite bei 25 m Abstand ;)). Nein, ich meine nicht nur eine strafrechtliche Verfolgung, sonder auch die zivilrechtlichen Konsequenzen, welche unbedarftes ablichten von Gott und der Welt nach sich ziehen kann. [/QUOTE]
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