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Musik von youtube
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<blockquote data-quote="mapegele" data-source="post: 2008847" data-attributes="member: 435514"><p><strong>AW: Musik von youtube</strong></p><p></p><p></p><p></p><p>Nach Deiner Beschreibung ein klarer Fall von Urheberrechtsverletzung.</p><p>Von den Leistungsschutzrechten will ich hier erst gar nicht sprechen.</p><p></p><p>Nur weil es "kein Problem" darstellt heißt es noch lange nicht, das Du es darfst.</p><p></p><p>Es gibt Leute, für die ist es kein Problem, ein verschlossenes Auto zu öffnen. Aber dürfen die das...??????? <img src="/styles/default/xenforo/smilies/biggrin.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=":D" title="Big Grin :D" data-shortname=":D" /></p><p></p><p>Also ganz klar: Finger weg von solchen Sachen, wenn man nicht bescheid weiß.</p><p>Besser, Du hättest vorher mal hier einen Thread eingestellt, dann hättest Du Dir die "Anmotze" ersparen können. Dafür ist ein Forum doch da.</p><p></p><p>Ansonsten kann ich nur sagen, Pixelverwender hat recht: Der Urheberschutz gilt zurzeit in D bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Die Rechte gehen dann einfach an die Verwandtschaft. <img src="/styles/default/xenforo/smilies/uhm.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=":(" title="Frown :(" data-shortname=":(" /></p><p></p><p>Und immer dran denken: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !</p><p>Sei also froh, wenn Du noch keine Abmahnung bekommen hast. In diesem Fall wäre sie ja nicht mal abzuschmettern. :'(</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="mapegele, post: 2008847, member: 435514"] [b]AW: Musik von youtube[/b] Nach Deiner Beschreibung ein klarer Fall von Urheberrechtsverletzung. Von den Leistungsschutzrechten will ich hier erst gar nicht sprechen. Nur weil es "kein Problem" darstellt heißt es noch lange nicht, das Du es darfst. Es gibt Leute, für die ist es kein Problem, ein verschlossenes Auto zu öffnen. Aber dürfen die das...??????? :D Also ganz klar: Finger weg von solchen Sachen, wenn man nicht bescheid weiß. Besser, Du hättest vorher mal hier einen Thread eingestellt, dann hättest Du Dir die "Anmotze" ersparen können. Dafür ist ein Forum doch da. Ansonsten kann ich nur sagen, Pixelverwender hat recht: Der Urheberschutz gilt zurzeit in D bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Die Rechte gehen dann einfach an die Verwandtschaft. :( Und immer dran denken: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ! Sei also froh, wenn Du noch keine Abmahnung bekommen hast. In diesem Fall wäre sie ja nicht mal abzuschmettern. :'( [/QUOTE]
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