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Musik von youtube
Beitrag
<blockquote data-quote="DoctorG" data-source="post: 2009513" data-attributes="member: 432756"><p><strong>AW: Musik von youtube</strong></p><p></p><p></p><p></p><p>Kenne den Fall/Schöpfer nicht. Aber allgemein:</p><p>Für Bildrechte ist - wie Rata schreibt - die VG Bild-Kunst zuständig, nicht die GEMA. Daher wird die sich da tatsächlich kaum melden. Die schreibt ebenso wenig Falschparker auf oder ermittelt Steuerhinterzieher. Einfach mal die Abkürzung GEMA enträtseln - das klärt diesen Punkt.</p><p></p><p></p><p>Und da bin ich mir nicht so sicher. Woher weiß man das - gibt's da ein Interview? Bill Haley hat sich bei Dir ja auch nicht selber gemeldet. Will sagen: da kümmern sich die Künstler gerne nicht drum. Denn sie wissen: für jede Werksgattung gibt es eben diese Verwertungsgesellschaften, die das dann für sie schon reinholen. Da muss ein Künstler meist nichts machen.</p><p>Dazu gehört auch: wenn Du als Künstler einmal Mitglied bei so einer Gesellschaft bist, dann akzeptierst Du auch alles, was die vertraglich mit Dir vereinbaren. Auch als Künstler im Bereich Musik gilt: es gibt nicht ein bisschen GEMA. Es gibt nur <em>ganz </em>oder <em>gar nicht</em>. Selbst wenn Du als Musiker vielleicht Deine Lieblingskneipe für Deine Songs befreien wolltest, aber in der GEMA bist: Geht dann nicht. Und das dürfte dann der oben genannte Künstler auch so gehabt haben: wenn sein Werk veröffentlicht wurde - etwa über einen klassischen Verlag, eine Bildagentur o.ä., hat er gar nicht in der Hand, von wem welche VG wo wieviel Geld dafür möchte. Da kann ich leicht sagen, dass ich persööööönlich da gar nicht hinterher bin. </p><p></p><p>Natürlich gibt's auch immer mal Ausnahmen, denen es nur um Revolution oder so geht. Warum nicht - solche Leute machen ja dann keine Werke zum Verkauf sondern sehen das als Material für ihre Kampagne an. Das macht man dann natürlich leicht und freier zugänglich.</p><p></p><p>Ist übrigens nicht anders, wenn Du einen Webshop o.ä. mit Artikeln von bestimmten Marken veröffentlichst. Da will man ja auch sog. Propagation: Hängst Du einfach so irgendwo gezogene Markenbilder eines Artikels bei Dir rein, kriegst Du garantiert recht schnell eine Abmahnung (Urherberrecht der Bilder verletzt). Bist Du offiziell registrierter Handelspartner bekommst Du das Spitzenbildmaterial einfach ausgehändigt. Kann sogar anders herum gehen: Du wirst vertragsbrüchig, wenn Du abweichende Bilder nimmst, die die Waren schlechter aussehen lassen - wehe Du nimmst diese kostenlosen Bilder dann nicht.</p><p></p><p>Das alles ist umständlich, ist ja richtig. Aber als kleiner YouTuber landet man eben plötzlich in diesem schweren Rechtsthema, dass nie für Schüler, Rentner und Fun-Geschichten gemacht war. Da hätte auch ich selbst gegen Vereinfachungen nichts. Momentan ist aber die Rechtslage nunmal wie sie ist und man verstößt gegen klare Gesetzt, wenn man anders handelt.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="DoctorG, post: 2009513, member: 432756"] [b]AW: Musik von youtube[/b] Kenne den Fall/Schöpfer nicht. Aber allgemein: Für Bildrechte ist - wie Rata schreibt - die VG Bild-Kunst zuständig, nicht die GEMA. Daher wird die sich da tatsächlich kaum melden. Die schreibt ebenso wenig Falschparker auf oder ermittelt Steuerhinterzieher. Einfach mal die Abkürzung GEMA enträtseln - das klärt diesen Punkt. Und da bin ich mir nicht so sicher. Woher weiß man das - gibt's da ein Interview? Bill Haley hat sich bei Dir ja auch nicht selber gemeldet. Will sagen: da kümmern sich die Künstler gerne nicht drum. Denn sie wissen: für jede Werksgattung gibt es eben diese Verwertungsgesellschaften, die das dann für sie schon reinholen. Da muss ein Künstler meist nichts machen. Dazu gehört auch: wenn Du als Künstler einmal Mitglied bei so einer Gesellschaft bist, dann akzeptierst Du auch alles, was die vertraglich mit Dir vereinbaren. Auch als Künstler im Bereich Musik gilt: es gibt nicht ein bisschen GEMA. Es gibt nur [I]ganz [/I]oder [I]gar nicht[/I]. Selbst wenn Du als Musiker vielleicht Deine Lieblingskneipe für Deine Songs befreien wolltest, aber in der GEMA bist: Geht dann nicht. Und das dürfte dann der oben genannte Künstler auch so gehabt haben: wenn sein Werk veröffentlicht wurde - etwa über einen klassischen Verlag, eine Bildagentur o.ä., hat er gar nicht in der Hand, von wem welche VG wo wieviel Geld dafür möchte. Da kann ich leicht sagen, dass ich persööööönlich da gar nicht hinterher bin. Natürlich gibt's auch immer mal Ausnahmen, denen es nur um Revolution oder so geht. Warum nicht - solche Leute machen ja dann keine Werke zum Verkauf sondern sehen das als Material für ihre Kampagne an. Das macht man dann natürlich leicht und freier zugänglich. Ist übrigens nicht anders, wenn Du einen Webshop o.ä. mit Artikeln von bestimmten Marken veröffentlichst. Da will man ja auch sog. Propagation: Hängst Du einfach so irgendwo gezogene Markenbilder eines Artikels bei Dir rein, kriegst Du garantiert recht schnell eine Abmahnung (Urherberrecht der Bilder verletzt). Bist Du offiziell registrierter Handelspartner bekommst Du das Spitzenbildmaterial einfach ausgehändigt. Kann sogar anders herum gehen: Du wirst vertragsbrüchig, wenn Du abweichende Bilder nimmst, die die Waren schlechter aussehen lassen - wehe Du nimmst diese kostenlosen Bilder dann nicht. Das alles ist umständlich, ist ja richtig. Aber als kleiner YouTuber landet man eben plötzlich in diesem schweren Rechtsthema, dass nie für Schüler, Rentner und Fun-Geschichten gemacht war. Da hätte auch ich selbst gegen Vereinfachungen nichts. Momentan ist aber die Rechtslage nunmal wie sie ist und man verstößt gegen klare Gesetzt, wenn man anders handelt. [/QUOTE]
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