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Nachweis über gekaufte Schriften oder Templates
Beitrag
<blockquote data-quote="Shuilar" data-source="post: 2458048" data-attributes="member: 292115"><p>Innerhalb von Deutschland ist es in der Regel kein Problem die Rechnungen nachträglich anzufordern. Mit Auslandsbestellungen hatte ich aber schon des öfteren Probleme.</p><p>Ich würde Dir empfehlen, einen separaten Ordner für die Belege für Templates und Schriften anzulegen. Hier vielleicht jeweils einen Ausdruck des Templates / der Schrift und den PayPal-Beleg dazu. Ist dann zwar noch immer nicht sauber, aber im Falle einer Prüfung würde man zumindest den Eindruck gewinnen, dass alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Vor allem dann, wenn zwischendrin in der Mehrzahl korrekte Belege liegen.</p><p></p><p>Was nun die "Halbwahrheit" von Pixelverwender und dei "Wahrheit" von Ivoire zu Amazon anbelangt <img src="/styles/default/xenforo/smilies/zwinker.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=";)" title="Wink ;)" data-shortname=";)" />:</p><p>Eigentlich stimmt beides nicht. Amazon selbst schickt eigentlich immer Rechnungen mit, wenn der Verkauf und der Versand über Amazon erfolgt. Diese kann man tatsächlich jederzeit nachdrucken. Problematisch sind die Fremdverkäufer. Da ist so gut wie nie eine Rechnung im Paket (wobei einige Verkäufer separat eine Mail mit einer Rechnung schicken). Rechnungen kann man über das Userinterface separat anfordern (also nicht über den simplen Druck-Button) oder direkt über Amazon. Hierbei hat man zu 80% Erfolg (meine Erfahrungswerte, inkl. ausländische Verkäufer). Bei den restlichen 20% erstellen wir in der Firma einen Eigenbeleg, den wir ohne Vorsteuer verbuchen müssen.</p><p></p><p>LG</p><p>Shu</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Shuilar, post: 2458048, member: 292115"] Innerhalb von Deutschland ist es in der Regel kein Problem die Rechnungen nachträglich anzufordern. Mit Auslandsbestellungen hatte ich aber schon des öfteren Probleme. Ich würde Dir empfehlen, einen separaten Ordner für die Belege für Templates und Schriften anzulegen. Hier vielleicht jeweils einen Ausdruck des Templates / der Schrift und den PayPal-Beleg dazu. Ist dann zwar noch immer nicht sauber, aber im Falle einer Prüfung würde man zumindest den Eindruck gewinnen, dass alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Vor allem dann, wenn zwischendrin in der Mehrzahl korrekte Belege liegen. Was nun die "Halbwahrheit" von Pixelverwender und dei "Wahrheit" von Ivoire zu Amazon anbelangt ;): Eigentlich stimmt beides nicht. Amazon selbst schickt eigentlich immer Rechnungen mit, wenn der Verkauf und der Versand über Amazon erfolgt. Diese kann man tatsächlich jederzeit nachdrucken. Problematisch sind die Fremdverkäufer. Da ist so gut wie nie eine Rechnung im Paket (wobei einige Verkäufer separat eine Mail mit einer Rechnung schicken). Rechnungen kann man über das Userinterface separat anfordern (also nicht über den simplen Druck-Button) oder direkt über Amazon. Hierbei hat man zu 80% Erfolg (meine Erfahrungswerte, inkl. ausländische Verkäufer). Bei den restlichen 20% erstellen wir in der Firma einen Eigenbeleg, den wir ohne Vorsteuer verbuchen müssen. LG Shu [/QUOTE]
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