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Fotografie und Gestaltung
(Digitale) Fotografie allgemein
Nutzungsrecht einschränkbar? Kann ich Fotos löschen lassen?
Beitrag
<blockquote data-quote="wex_stallion" data-source="post: 1200916" data-attributes="member: 19442"><p><strong>AW: Nutzungsrecht einschränkbar? Kann ich Fotos löschen lassen?</strong></p><p></p><p></p><p></p><p>Cool! Nie wieder Scheidungen, niemand wird mehr arbeitslos …</p><p></p><p>Ein Vertrag ist eine übereinstimmende Willenserklärung, die Form ist theoretisch nebensächlich, für die Beweisführung jedoch nicht mehr so nebensächlich.</p><p></p><p>Tagtäglich ändern sich irgendwo Vereinbarungen. Sei es Lohnverzicht zur angeblichen Rettung des Arbeitsplatzes oder die neuen Geschäftsbedingungen des Mobilfunkanbieters, der gerne für weniger Leistung mehr Geld von dir hätte und dir generös anbietet den Vertrag vorher kündigen zu können.</p><p></p><p>Aber mal zurück … meiner Meinung stehen die Chancen für den Themenstarter nicht schlecht, vorausgesetzt der Nachweis der Urheberschaft. Es gab doch mal den Fall, dass ein Stellensuchender Bewerbungsfotos machen, diese 'für Bewerbungen' auch in digitaler Form liefern ließ und bezahlte. Der Fotograf verlangte dann nachträglich Valuta für die Bilder auf der Bewerbungsseite des Fotografierten weil er nur für Bewerbungen per Mail freigegeben hatte, nicht jedoch für eine Website.</p><p></p><p>Eventuell könnte die Argumentation zielführend sein, nur blöderweise haben wir es hier wieder mit einem Fall zu tun, der eine Wegbeschreibung haben will, aber leider nicht sagt wo er denn hin will …</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="wex_stallion, post: 1200916, member: 19442"] [b]AW: Nutzungsrecht einschränkbar? Kann ich Fotos löschen lassen?[/b] Cool! Nie wieder Scheidungen, niemand wird mehr arbeitslos … Ein Vertrag ist eine übereinstimmende Willenserklärung, die Form ist theoretisch nebensächlich, für die Beweisführung jedoch nicht mehr so nebensächlich. Tagtäglich ändern sich irgendwo Vereinbarungen. Sei es Lohnverzicht zur angeblichen Rettung des Arbeitsplatzes oder die neuen Geschäftsbedingungen des Mobilfunkanbieters, der gerne für weniger Leistung mehr Geld von dir hätte und dir generös anbietet den Vertrag vorher kündigen zu können. Aber mal zurück … meiner Meinung stehen die Chancen für den Themenstarter nicht schlecht, vorausgesetzt der Nachweis der Urheberschaft. Es gab doch mal den Fall, dass ein Stellensuchender Bewerbungsfotos machen, diese 'für Bewerbungen' auch in digitaler Form liefern ließ und bezahlte. Der Fotograf verlangte dann nachträglich Valuta für die Bilder auf der Bewerbungsseite des Fotografierten weil er nur für Bewerbungen per Mail freigegeben hatte, nicht jedoch für eine Website. Eventuell könnte die Argumentation zielführend sein, nur blöderweise haben wir es hier wieder mit einem Fall zu tun, der eine Wegbeschreibung haben will, aber leider nicht sagt wo er denn hin will … [/QUOTE]
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