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Pixeln zum Fun und schnelle Ideen
Beitrag
<blockquote data-quote="Hades13" data-source="post: 2144230" data-attributes="member: 1803"><p><strong>AW: Pixeln zum Fun und schnelle Ideen</strong></p><p></p><p>dann trage ich das hier mal bei </p><p>und das </p><p>Also bei pixelio.de scheint es eher um falsch genutzte Bildrechte zu gehen und wie im Bericht zu lesen ist es nicht pixelio.de sondern die Rechteinhaber selbst die dort klagen.</p><p>Und hier mal der Auszug der meines Erachtens nach wichtig ist:</p><p><strong>Was ist das erweiterte Bearbeitungsrecht?</strong></p><p></p><p> <em>Das erweiterte Bildbearbeitungsrecht umfasst alle Möglichkeiten des <u><a href="http://hilfe.pixelio.de/index.php?action=artikel&cat=4&id=33&artlang=de" target="_blank">eingeschränkten Bearbeitungsrechts</a></u>.</em></p><p> <em>Zudem erlaubt das erweiterte Bildbearbeitungsrecht folgende Bearbeitungen: </em></p><p><em>Das erweiterte Bearbeitungsrecht ist das Recht, das Bildmaterial unter Verwendung analoger, digitaler oder sonstiger Bildbearbeitungsmethoden zu bearbeiten, umzugestalten, zu kürzen, zu teilen, auszuschneiden, mit anderen Produktionen oder Produktionsstellen oder sonstigen Werken und Leistungen zu verbinden.</em></p><p><em> </em></p><p> <em>Wir empfehlen, diese Einstellung auf keinen Fall bei folgenden Motiven zu machen:</em></p><p> <em>- Abbildungen die einem Model-Release unterliegen bzw. Personenaufnahmen</em></p><p> <em>- Abbildungen die einem Property-Release unterliegen </em></p><p><em> </em></p><p> <em><strong>Erläuterung</strong></em></p><p> <em></em></p><p> <em>- Kürzen erlaubt, im Gegensatz zum Beschneiden (siehe eingeschränktes Bildbearbeitungsrecht), das Kürzen des Bildes um wesentliche Bildaussagen, wodurch ggf. die gesamte Bildaussage verändert wird.</em></p><p> <em>- Teilen erlaubt das Bild in einzelne Teile zu zerlegen, wodurch ggf. die Bildaussage verändert wird und die weitere Verwendung eines einzelnen Teils daraus.</em></p><p> <em>- Ausschneiden kann mit Freistellen gleichgesetzt werden. Ein einzelner Bestandteil des Bildes kann ausgeschnitten bzw. freigestellt werden.</em></p><p> <em>- Mit anderen Produktionen oder Produktionsstellen oder sonstigen Werken und Leistungen zu verbinden, erlaubt das Bild oder einen Bestandteil eines Bildes mit anderen Werken zu verbinden (z.B. Collage, Montage). </em></p><p> </p><p>Damit sollte man ja wohl auf der sicheren Seite sein.</p><p></p><p></p><p>Gruß</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Hades13, post: 2144230, member: 1803"] [b]AW: Pixeln zum Fun und schnelle Ideen[/b] dann trage ich das hier mal bei und das Also bei pixelio.de scheint es eher um falsch genutzte Bildrechte zu gehen und wie im Bericht zu lesen ist es nicht pixelio.de sondern die Rechteinhaber selbst die dort klagen. Und hier mal der Auszug der meines Erachtens nach wichtig ist: [B]Was ist das erweiterte Bearbeitungsrecht?[/B] [I]Das erweiterte Bildbearbeitungsrecht umfasst alle Möglichkeiten des [U][URL="http://hilfe.pixelio.de/index.php?action=artikel&cat=4&id=33&artlang=de"]eingeschränkten Bearbeitungsrechts[/URL][/U]. Zudem erlaubt das erweiterte Bildbearbeitungsrecht folgende Bearbeitungen: Das erweiterte Bearbeitungsrecht ist das Recht, das Bildmaterial unter Verwendung analoger, digitaler oder sonstiger Bildbearbeitungsmethoden zu bearbeiten, umzugestalten, zu kürzen, zu teilen, auszuschneiden, mit anderen Produktionen oder Produktionsstellen oder sonstigen Werken und Leistungen zu verbinden. Wir empfehlen, diese Einstellung auf keinen Fall bei folgenden Motiven zu machen: - Abbildungen die einem Model-Release unterliegen bzw. Personenaufnahmen - Abbildungen die einem Property-Release unterliegen [B]Erläuterung[/B] - Kürzen erlaubt, im Gegensatz zum Beschneiden (siehe eingeschränktes Bildbearbeitungsrecht), das Kürzen des Bildes um wesentliche Bildaussagen, wodurch ggf. die gesamte Bildaussage verändert wird. - Teilen erlaubt das Bild in einzelne Teile zu zerlegen, wodurch ggf. die Bildaussage verändert wird und die weitere Verwendung eines einzelnen Teils daraus. - Ausschneiden kann mit Freistellen gleichgesetzt werden. Ein einzelner Bestandteil des Bildes kann ausgeschnitten bzw. freigestellt werden. - Mit anderen Produktionen oder Produktionsstellen oder sonstigen Werken und Leistungen zu verbinden, erlaubt das Bild oder einen Bestandteil eines Bildes mit anderen Werken zu verbinden (z.B. Collage, Montage). [/I] Damit sollte man ja wohl auf der sicheren Seite sein. Gruß [/QUOTE]
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