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Rammstein Remix (Anfänger)
Beitrag
<blockquote data-quote="Curanai" data-source="post: 2351028" data-attributes="member: 534923"><p>Der "arminbraun" mit 'ner kleinen SEO für das komische Forum da ... naja ...</p><p></p><p>Top-Antwort geht an den PSLover - die Branche nennt das Vorhaben aber nicht "Remix" oder "Mixen", sondern "MeshUp". Hierbei werden zwei (und mehr) Tracks ineinander gelegt und es entsteht ein durchaus "neues Gesicht". Das kannst Du Dir vorstellen wie beim DJing: zwei Tracks, beide Kanäle offen und beide laufen - häufig triffst Du dann sowas wie "einer davon im Loop für Beat" etc. Tuning über Effekte usw.</p><p></p><p>Grundsätzlich gilt: MeshUp bleibt vollumfänglich in den Rechten der Urheber. Kommerziell nicht verwertbar (ohne Rechteerwerb), Teilen absolutes Nogo (außer: Bitrate mächtig drücken; max. 64kbit! ... gab es Anfang 2000 ein Urteil mit UNIVERSAL; dürfte nicht verworfen worden sein).</p><p></p><p>Wenn Du "Deinen Track" dann der Crowd vorstellst, spricht NICHTS gegen. Du kannst es also so vielen Hörern vor die Ohren legen, wie gerade da sind! Im Bereich EDM ist es in der Tat so, dass man sensationelle Dinge auf Events hören kann, die aber gar nicht zu erwerben sind. Ich erinnere mich zu sehr an ein Event mit "bang bang, my baby shot me down" (lief auch bei Kill Bill One - meine ich -, aber als Originaltrack) in Kopplung mit waschechtem Tribal-Techno (verwendet wurde der komplette female Vocal; eigener Beat). Die Leute sind ausgeflippt ... mega Teil. Ich weiß nicht, ob die das Teil je kommerzialisiert (= kaufbar) gemacht haben.</p><p></p><p>Rechteerwerb: Wenn Du fertig bist und tatsächlich dafür einen Verleger findest, versucht der die Rechte zu klären. Das ist häufig mit Geld verbunden. Wenn der Urheber schlichtweg "Nein" sagt, war's das für Deinen Track ... oder Du nimmst die Samples, Vocals etc. raus, aber dann verliert der Track seine Grundidee (= Rammstein). Ansonsten schließe ich mich PSLover an: Mach, wozu Du Lust und Laune hast, zeige es vor Ort - aber teile es nirgends!!!</p><p></p><p>Hier im Forum hat vor wenigen Tagen jemand so einen Deutsch-HipHop-Remixe-Contest ausgelobt. 95 bpm ... so gar nicht meine Musik ... aber die Vocals ziehen mal in meine aktuelle 138 bpm Produktion ... mal hören wie es sich anhört. <img src="/styles/default/xenforo/smilies/biggrin.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=":D" title="Big Grin :D" data-shortname=":D" /> (aber auch da wieder direkt mit Effekt - und zuviel; gerade für den Begriff "Accapella"). <img src="/styles/default/xenforo/smilies/biggrin.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=":D" title="Big Grin :D" data-shortname=":D" /></p><p></p><p>Ich würd ja sagen, lass mal hören, wenn Du fertig bist, aber das ist ja wieder schwieriger ... <img src="/styles/default/xenforo/smilies/biggrin.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=":D" title="Big Grin :D" data-shortname=":D" /></p><p></p><p>Beste Grüße</p><p></p><p></p><p>EDIT: Eine Sache noch, die nicht angesprochen wurde. Das Urheberrecht beträgt - wenn nicht verlängert - 70 Jahre auf Musik. Du kannst also 2014 - 70 rechnen und mal schauen, was da gerade so "los" war musikalisch ...</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Curanai, post: 2351028, member: 534923"] Der "arminbraun" mit 'ner kleinen SEO für das komische Forum da ... naja ... Top-Antwort geht an den PSLover - die Branche nennt das Vorhaben aber nicht "Remix" oder "Mixen", sondern "MeshUp". Hierbei werden zwei (und mehr) Tracks ineinander gelegt und es entsteht ein durchaus "neues Gesicht". Das kannst Du Dir vorstellen wie beim DJing: zwei Tracks, beide Kanäle offen und beide laufen - häufig triffst Du dann sowas wie "einer davon im Loop für Beat" etc. Tuning über Effekte usw. Grundsätzlich gilt: MeshUp bleibt vollumfänglich in den Rechten der Urheber. Kommerziell nicht verwertbar (ohne Rechteerwerb), Teilen absolutes Nogo (außer: Bitrate mächtig drücken; max. 64kbit! ... gab es Anfang 2000 ein Urteil mit UNIVERSAL; dürfte nicht verworfen worden sein). Wenn Du "Deinen Track" dann der Crowd vorstellst, spricht NICHTS gegen. Du kannst es also so vielen Hörern vor die Ohren legen, wie gerade da sind! Im Bereich EDM ist es in der Tat so, dass man sensationelle Dinge auf Events hören kann, die aber gar nicht zu erwerben sind. Ich erinnere mich zu sehr an ein Event mit "bang bang, my baby shot me down" (lief auch bei Kill Bill One - meine ich -, aber als Originaltrack) in Kopplung mit waschechtem Tribal-Techno (verwendet wurde der komplette female Vocal; eigener Beat). Die Leute sind ausgeflippt ... mega Teil. Ich weiß nicht, ob die das Teil je kommerzialisiert (= kaufbar) gemacht haben. Rechteerwerb: Wenn Du fertig bist und tatsächlich dafür einen Verleger findest, versucht der die Rechte zu klären. Das ist häufig mit Geld verbunden. Wenn der Urheber schlichtweg "Nein" sagt, war's das für Deinen Track ... oder Du nimmst die Samples, Vocals etc. raus, aber dann verliert der Track seine Grundidee (= Rammstein). Ansonsten schließe ich mich PSLover an: Mach, wozu Du Lust und Laune hast, zeige es vor Ort - aber teile es nirgends!!! Hier im Forum hat vor wenigen Tagen jemand so einen Deutsch-HipHop-Remixe-Contest ausgelobt. 95 bpm ... so gar nicht meine Musik ... aber die Vocals ziehen mal in meine aktuelle 138 bpm Produktion ... mal hören wie es sich anhört. :D (aber auch da wieder direkt mit Effekt - und zuviel; gerade für den Begriff "Accapella"). :D Ich würd ja sagen, lass mal hören, wenn Du fertig bist, aber das ist ja wieder schwieriger ... :D Beste Grüße EDIT: Eine Sache noch, die nicht angesprochen wurde. Das Urheberrecht beträgt - wenn nicht verlängert - 70 Jahre auf Musik. Du kannst also 2014 - 70 rechnen und mal schauen, was da gerade so "los" war musikalisch ... [/QUOTE]
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