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InDesign
Rechnungsstellung mit Indesign?
Beitrag
<blockquote data-quote="pixelmaker" data-source="post: 2659045" data-attributes="member: 287879"><p>Hallo</p><p></p><p>ich gehe die Sache mal von einer anderen Seite an.</p><p>Es gibt Vorschriften wie eine Rechnug erstellt werden muss. Eine ist die eine fortlaufende, eindeutige und nicht abänderbare Rechnungsnummer zu vergeben.</p><p>Es ist zwar zwischenzeitlich präzisiert das eine Rechnungsnummer nicht unbedingt fortlaufend sein muss, aber einmalig muss sie sein.</p><p>Wenn Du nur wenige Rechnungen schreibst geht das mit Indesign, Du darfst nur nicht durcheinander kommen.</p><p>Was dazu kommt ist die Dokumentationspflicht. Alle geschäftsrelevanten Unterlagen müssen 6 - 10 Jahre im Original aufbewahrt werden und müssen lesbar und <u>zuzuordnen</u> sein.</p><p>Es geht also nicht nur um die Rechnung, sondern auch um Angebote und jede Geschäftskorrespondenz die mit dem Auftrag zu tun hat. Auch Emails und Anhänge gehören dazu. Alle diese Unterlagen sind in 10Jahren nur zuzuordnen wenn sie eine einheitliche Nummer tragen.</p><p>Das würde mit Indesign eine unglaubliche Organisation bedeuten, die jedes billige Fakturierungsprogramm eingebaut hat.</p><p>Wenn Du die Angebote/Rechnungen in Indesign erstellst und als PDF ausgibst, dann ist das PDF bereits eine Kopie.</p><p>Die Originale sind die Indesign-Dateien. Egal was Adobe macht, die Original-Dateien müssen lesbar sein.</p><p></p><p>Alleine die Tatsache das man die Nummern in Indesign problemlos ändern kann wird bei einer Prüfung den Herren/Damen aufstoßen. Alleine die Tatsache das man Indesign braucht um die Originale zu öffnen wird eine Prüfung in Dein Haus zwingen, sie kann dann nicht, wie es eigentlich üblich ist, beim Steuerberater durchgeführt werden. Denn der hat kein Indesign.</p><p></p><p>Wenn man ein Geschäft aufmacht sind genau solche Fragen die die es zu klären gibt und von denen es abhängt ob ein Geschäft auf Dauer gelingt oder nicht.</p><p>Und Prüfungen bekommt jeder Selbstständige, denn alle Beamten die durch schnellere Computer keine Arbeit mehr haben werden zu Prüfern umgeschult und die brauchen was zu tun.</p><p></p><p>Kauf Dir ein Fakturierungsprogramm und importiere Deinen ordentlich formatierten Briefbogen als Vorlage in dieses Programm. Das kann jedes Fakturierungsprogramm.</p><p>Damit ist die Fakturierung wie vorgeschrieben und ein Geschäftsbrief sieht sauber aus.</p><p>Die Daten können in einem mit dem FA kompatiblen Format gesichert und aufbewahrt werden und diese Datenformate sind nach den Asprüchen des FA erstellt.</p><p>Ich kann die Liste der Argumente jetzt fortführen, habe aber keine Lust.</p><p></p><p>Wenn Du Rechnungen schreibst bist Du laut HGB ein Kaufmann. Du solltest die bestehenden Regeln kennen. Da geht es nicht um Grafik und Design, sondern um Abgabenordnung (AO), Umsatzsteuergesetz (UStG) Handelsgesetz (HGB) usw.</p><p><strong>Und wenn Du das alles gelesen und verstanden hast wird Dir klar das Dein Strick eben genau "die enorme Anpassbarkeit des Designs" sein wird.</strong></p><p></p><p>grüße</p><p></p><p>Ralf</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="pixelmaker, post: 2659045, member: 287879"] Hallo ich gehe die Sache mal von einer anderen Seite an. Es gibt Vorschriften wie eine Rechnug erstellt werden muss. Eine ist die eine fortlaufende, eindeutige und nicht abänderbare Rechnungsnummer zu vergeben. Es ist zwar zwischenzeitlich präzisiert das eine Rechnungsnummer nicht unbedingt fortlaufend sein muss, aber einmalig muss sie sein. Wenn Du nur wenige Rechnungen schreibst geht das mit Indesign, Du darfst nur nicht durcheinander kommen. Was dazu kommt ist die Dokumentationspflicht. Alle geschäftsrelevanten Unterlagen müssen 6 - 10 Jahre im Original aufbewahrt werden und müssen lesbar und [U]zuzuordnen[/U] sein. Es geht also nicht nur um die Rechnung, sondern auch um Angebote und jede Geschäftskorrespondenz die mit dem Auftrag zu tun hat. Auch Emails und Anhänge gehören dazu. Alle diese Unterlagen sind in 10Jahren nur zuzuordnen wenn sie eine einheitliche Nummer tragen. Das würde mit Indesign eine unglaubliche Organisation bedeuten, die jedes billige Fakturierungsprogramm eingebaut hat. Wenn Du die Angebote/Rechnungen in Indesign erstellst und als PDF ausgibst, dann ist das PDF bereits eine Kopie. Die Originale sind die Indesign-Dateien. Egal was Adobe macht, die Original-Dateien müssen lesbar sein. Alleine die Tatsache das man die Nummern in Indesign problemlos ändern kann wird bei einer Prüfung den Herren/Damen aufstoßen. Alleine die Tatsache das man Indesign braucht um die Originale zu öffnen wird eine Prüfung in Dein Haus zwingen, sie kann dann nicht, wie es eigentlich üblich ist, beim Steuerberater durchgeführt werden. Denn der hat kein Indesign. Wenn man ein Geschäft aufmacht sind genau solche Fragen die die es zu klären gibt und von denen es abhängt ob ein Geschäft auf Dauer gelingt oder nicht. Und Prüfungen bekommt jeder Selbstständige, denn alle Beamten die durch schnellere Computer keine Arbeit mehr haben werden zu Prüfern umgeschult und die brauchen was zu tun. Kauf Dir ein Fakturierungsprogramm und importiere Deinen ordentlich formatierten Briefbogen als Vorlage in dieses Programm. Das kann jedes Fakturierungsprogramm. Damit ist die Fakturierung wie vorgeschrieben und ein Geschäftsbrief sieht sauber aus. Die Daten können in einem mit dem FA kompatiblen Format gesichert und aufbewahrt werden und diese Datenformate sind nach den Asprüchen des FA erstellt. Ich kann die Liste der Argumente jetzt fortführen, habe aber keine Lust. Wenn Du Rechnungen schreibst bist Du laut HGB ein Kaufmann. Du solltest die bestehenden Regeln kennen. Da geht es nicht um Grafik und Design, sondern um Abgabenordnung (AO), Umsatzsteuergesetz (UStG) Handelsgesetz (HGB) usw. [B]Und wenn Du das alles gelesen und verstanden hast wird Dir klar das Dein Strick eben genau "die enorme Anpassbarkeit des Designs" sein wird.[/B] grüße Ralf [/QUOTE]
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