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Beitrag
<blockquote data-quote="pixelmaker" data-source="post: 2659064" data-attributes="member: 287879"><p>Ja, immer alles was Ihr nicht wisst ist Blödsinn.</p><p></p><p>So steht es im Handelsgesetzbuch:</p><p><span style="font-size: 22px"><strong>Handelsgesetzbuch § 1 </strong></span></p><p>(1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.</p><p>(2) Handelsgewerbe ist <u>jeder</u> Gewerbebetrieb, es sei denn, daß das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.</p><p></p><p>Mehr steht im §1 nicht drin. Auch ein Freiberufler, Kleingewerbler etc. ist nach deutschem Recht ein Kaufman und somit gelten auch für Freiberufler und Kleingewerbler Teile des HGB, alle anderen Gesetze ebenso. Wenn ein gewerbetreibender nicht in kaufmännischer Weise eingerichtet ist gibt es irgendwann keine Gewerbezulassung mehr, denn ein Gewerbebetrieb hat das Ziel Gewinne zu erzeugen und ist damit kaufmännisch eingerichtet.</p><p>Lest es doch mal und dann könnt Ihr immer noch schreien das ich Blödsinn schreibe.</p><p></p><p>Egal was CJS für Probleme hat,. wenn Ihr hier als erstes immer Blödsinn schreit obwohl Ihr augenscheinlich selbst keine Ahnung habt und nicht lesen oder verstehen könnt oder wollt, vergeht mir die Lust zu helfen.</p><p></p><p>Ich bin seit über 30 Jahren selbstständig habe unzählige Prüfungen durch und kenne die Gesetze.</p><p>Gesetze gelten für alle auch für den der sie nicht kennt.</p><p>Auch wenn eine Privatperson eine Rechnung schreibt gelten auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine Rechnung und die Aufbewahrungspflichten. Sonst ist es eine Quittung und es darf nicht Rechnung draufstehen. Wobei ein Gewerbetreibender nicht Rechnung drauf schreiben muss.</p><p></p><p></p><p></p><p>Ja habe ich, aber echt keine Lust mehr.</p><p>Ich schmeisse alle Rechnungen, ca. 100 Eingangsrechnungen und 50 Ausgangsrechnungen im Monat in eine Kiste und bezahle für die Buchführung 90 Euro im Monat + 30 Euro für Lohnbuchhaltung pro Angestellten.</p><p>Als Betriebstkosten kann ich die Kosten voll von der Steuer absetzen. Ich wäre blöd das selbst zu machen.</p><p></p><p>Ansonsten tschüß</p><p>für die nächste Zeit wars das wieder mal</p><p>Vielleicht überdenkt Ihr Eure Kommunikationsform</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="pixelmaker, post: 2659064, member: 287879"] Ja, immer alles was Ihr nicht wisst ist Blödsinn. So steht es im Handelsgesetzbuch: [SIZE=6][B]Handelsgesetzbuch § 1 [/B][/SIZE] (1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt. (2) Handelsgewerbe ist [U]jeder[/U] Gewerbebetrieb, es sei denn, daß das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. Mehr steht im §1 nicht drin. Auch ein Freiberufler, Kleingewerbler etc. ist nach deutschem Recht ein Kaufman und somit gelten auch für Freiberufler und Kleingewerbler Teile des HGB, alle anderen Gesetze ebenso. Wenn ein gewerbetreibender nicht in kaufmännischer Weise eingerichtet ist gibt es irgendwann keine Gewerbezulassung mehr, denn ein Gewerbebetrieb hat das Ziel Gewinne zu erzeugen und ist damit kaufmännisch eingerichtet. Lest es doch mal und dann könnt Ihr immer noch schreien das ich Blödsinn schreibe. Egal was CJS für Probleme hat,. wenn Ihr hier als erstes immer Blödsinn schreit obwohl Ihr augenscheinlich selbst keine Ahnung habt und nicht lesen oder verstehen könnt oder wollt, vergeht mir die Lust zu helfen. Ich bin seit über 30 Jahren selbstständig habe unzählige Prüfungen durch und kenne die Gesetze. Gesetze gelten für alle auch für den der sie nicht kennt. Auch wenn eine Privatperson eine Rechnung schreibt gelten auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine Rechnung und die Aufbewahrungspflichten. Sonst ist es eine Quittung und es darf nicht Rechnung draufstehen. Wobei ein Gewerbetreibender nicht Rechnung drauf schreiben muss. Ja habe ich, aber echt keine Lust mehr. Ich schmeisse alle Rechnungen, ca. 100 Eingangsrechnungen und 50 Ausgangsrechnungen im Monat in eine Kiste und bezahle für die Buchführung 90 Euro im Monat + 30 Euro für Lohnbuchhaltung pro Angestellten. Als Betriebstkosten kann ich die Kosten voll von der Steuer absetzen. Ich wäre blöd das selbst zu machen. Ansonsten tschüß für die nächste Zeit wars das wieder mal Vielleicht überdenkt Ihr Eure Kommunikationsform [/QUOTE]
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