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Fotografie und Gestaltung
(Digitale) Fotografie allgemein
Recht am Bild
Beitrag
<blockquote data-quote="Graf_x" data-source="post: 1953853" data-attributes="member: 569629"><p><strong>AW: Recht am Bild</strong></p><p></p><p></p><p> </p><p> </p><p>Solange der Fotograf seine Rechte nicht nachweislich aufgibt, sind sie beim Urheber (Sagt eigentlich für mich alles) Urheber - der der das Besagte aus dem "Nichts" zum Vorschein brachte. Wenn also jemand, ohne die Zustimmung des Urhebers, Veränderungen durchführt, ist das eine Urheberverletzung. Also weiter. Würde der "Photoshopbesitzer" also nicht die Rechte besitzen und das Foto bei einem Wettbewerb einrichen, kann er natürlich den 1. Preis mit dem Foto machen. Die Freude wird aber nur kurz sein. Der Urheber wird gerichtlich seine Rechte einfordern, egal was der PS-Besitzer verändert hat.</p><p> </p><p>Andere Überlegung: Du möchtest eine Landschaft skizzieren und hast keinen Bleistift und kein Papier. Dein Kollege leiht dir diese Utensilien. Du schaffst damit ein kleines Kunstwerk. Auch wenn der Zettel und Blei von wem andern stammen, DU bist der Urheber des Werkes. Und du bleibst das, auch wenn der Kollege mit Radiergummi und sonstigem an deiner Zeichnung rumbastelt und sie beim Zeichenwettbewerb einreicht. Er gewinnt vielleicht, aber du kannst deine Rechte einklagen. Natürlich vorausgesetzt du kannst beweisen, dass du der Urheber bist. </p><p> </p><p>Und das ist jetzt die Überleitung zur Kamerageschichte. Es geht nicht um "Sein oder nicht sein", sondern um die Frage der Beweisbarkeit.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Graf_x, post: 1953853, member: 569629"] [b]AW: Recht am Bild[/b] Solange der Fotograf seine Rechte nicht nachweislich aufgibt, sind sie beim Urheber (Sagt eigentlich für mich alles) Urheber - der der das Besagte aus dem "Nichts" zum Vorschein brachte. Wenn also jemand, ohne die Zustimmung des Urhebers, Veränderungen durchführt, ist das eine Urheberverletzung. Also weiter. Würde der "Photoshopbesitzer" also nicht die Rechte besitzen und das Foto bei einem Wettbewerb einrichen, kann er natürlich den 1. Preis mit dem Foto machen. Die Freude wird aber nur kurz sein. Der Urheber wird gerichtlich seine Rechte einfordern, egal was der PS-Besitzer verändert hat. Andere Überlegung: Du möchtest eine Landschaft skizzieren und hast keinen Bleistift und kein Papier. Dein Kollege leiht dir diese Utensilien. Du schaffst damit ein kleines Kunstwerk. Auch wenn der Zettel und Blei von wem andern stammen, DU bist der Urheber des Werkes. Und du bleibst das, auch wenn der Kollege mit Radiergummi und sonstigem an deiner Zeichnung rumbastelt und sie beim Zeichenwettbewerb einreicht. Er gewinnt vielleicht, aber du kannst deine Rechte einklagen. Natürlich vorausgesetzt du kannst beweisen, dass du der Urheber bist. Und das ist jetzt die Überleitung zur Kamerageschichte. Es geht nicht um "Sein oder nicht sein", sondern um die Frage der Beweisbarkeit. [/QUOTE]
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