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Fotografie und Gestaltung
(Digitale) Fotografie allgemein
Recht auf Namensnennung
Beitrag
<blockquote data-quote="patrick_l" data-source="post: 2563655" data-attributes="member: 194379"><p>Hier scheinen auch einige den Fall nicht richtig gelesen zu haben. Mit einer <strong>Unterlassungs- und Schadensersatzforderung </strong>wurde dem Hotelier das Nennen des Namens beigebracht. Die Unterlassungs- und Schadensersatzforderung wurde vom Hotelier ignoriert, was letztendlich dazu führte, das es vor dem Amtsgericht München verhandelt wurde. Mit Sicherheit wird der Fotograf die Unterlassungserklärung samt Schadensersatzforderung auch nicht selber verschickt haben. Vielmehr dessen Anwalt. </p><p></p><p>Um es noch verständlicher zu machen. Wenn man wegen falschem Parken ein Knöllchen bekommst, reicht es auch nicht aus, das Auto einfach umzuparken. Das ausgestellte Bußgeld musst trotzdem gezahlt werden. Oder man verweigert dies, und es geht in die nächste Instanz. Nichts anderes ist hier geschehen.</p><p></p><p>Man darf hier auch nicht alles in einen Topf werfen. Schon gar nicht wenn es um den »Medienbereich« geht. Wer solche Dienstleistungen (Fotografen, Mediengestalter etc.) in Anspruch nimmt, erwirbt lediglich Nutzungsrechte. Je freier die Nutzung, desto höher fällt der zu zahlende Preis dafür aus. Selbes trifft auch auf die Namensnennung zu. Letztere entfällt meistens beim Erwerb von exklusiven Nutzungsrechten. Ist jedoch nicht per se der Fall. Ob und wie, sollte man als Auftraggeber vorzeitig klären.</p><p></p><p>Liebe Grüße, Patrick</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="patrick_l, post: 2563655, member: 194379"] Hier scheinen auch einige den Fall nicht richtig gelesen zu haben. Mit einer [B]Unterlassungs- und Schadensersatzforderung [/B]wurde dem Hotelier das Nennen des Namens beigebracht. Die Unterlassungs- und Schadensersatzforderung wurde vom Hotelier ignoriert, was letztendlich dazu führte, das es vor dem Amtsgericht München verhandelt wurde. Mit Sicherheit wird der Fotograf die Unterlassungserklärung samt Schadensersatzforderung auch nicht selber verschickt haben. Vielmehr dessen Anwalt. Um es noch verständlicher zu machen. Wenn man wegen falschem Parken ein Knöllchen bekommst, reicht es auch nicht aus, das Auto einfach umzuparken. Das ausgestellte Bußgeld musst trotzdem gezahlt werden. Oder man verweigert dies, und es geht in die nächste Instanz. Nichts anderes ist hier geschehen. Man darf hier auch nicht alles in einen Topf werfen. Schon gar nicht wenn es um den »Medienbereich« geht. Wer solche Dienstleistungen (Fotografen, Mediengestalter etc.) in Anspruch nimmt, erwirbt lediglich Nutzungsrechte. Je freier die Nutzung, desto höher fällt der zu zahlende Preis dafür aus. Selbes trifft auch auf die Namensnennung zu. Letztere entfällt meistens beim Erwerb von exklusiven Nutzungsrechten. Ist jedoch nicht per se der Fall. Ob und wie, sollte man als Auftraggeber vorzeitig klären. Liebe Grüße, Patrick [/QUOTE]
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