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Fotografie und Gestaltung
(Digitale) Fotografie allgemein
Recht auf Namensnennung
Beitrag
<blockquote data-quote="Bertram_Heinrichs" data-source="post: 2563673" data-attributes="member: 612812"><p><span style="font-size: 14px"></span></p><p><span style="font-size: 14px"></span></p><p>Mit dem Verlag haben wir in dem Beispiel einen "Branchenprofi" an Board, der seine Kunden/Autoren auch entsprechend beraten muss. Das hatte der auch anscheinend gut getan.</p><p></p><p>Bei dem Hotelier wissen wir nicht - oder ich habe es überlesen - ob dieser selbst an der Homepage bastelt oder ob er einen Dienstleister dafür beauftragt hatte. </p><p>Wenn er selbst rumfrickelt - und wenns der Betreiber vom Waldorf Astoria persönlich wäre - dann hätte es reichen müssen, dass er nachträglich den Namen genannt hat.</p><p>Daher finde ich das Urteil nicht ok. </p><p>Aber, wie Juristen selbst sagen: wenn man nicht persönlich bei der Verhandlung anwesend war, kann man dazu nichts Sicheres sagen. Das Urteil allein in Schriftform reicht bei weitem nicht aus.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Bertram_Heinrichs, post: 2563673, member: 612812"] [SIZE=14px] [/SIZE] Mit dem Verlag haben wir in dem Beispiel einen "Branchenprofi" an Board, der seine Kunden/Autoren auch entsprechend beraten muss. Das hatte der auch anscheinend gut getan. Bei dem Hotelier wissen wir nicht - oder ich habe es überlesen - ob dieser selbst an der Homepage bastelt oder ob er einen Dienstleister dafür beauftragt hatte. Wenn er selbst rumfrickelt - und wenns der Betreiber vom Waldorf Astoria persönlich wäre - dann hätte es reichen müssen, dass er nachträglich den Namen genannt hat. Daher finde ich das Urteil nicht ok. Aber, wie Juristen selbst sagen: wenn man nicht persönlich bei der Verhandlung anwesend war, kann man dazu nichts Sicheres sagen. Das Urteil allein in Schriftform reicht bei weitem nicht aus. [/QUOTE]
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