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Fotografie und Gestaltung
(Digitale) Fotografie allgemein
Recht auf Namensnennung
Beitrag
<blockquote data-quote="TroPhoto" data-source="post: 2563820"><p>das verstehe ich jetzt nicht, wieso sind es immer die Fotografen Das hat nichts mit "Geld-geil" zu tun, es ist sein gutes Recht. Ich möchte die Frage mal rum drehen, wo ist das Problem, den Quellnachweis zu führen? Es ist ja nicht zwingend erforderlich diesen direkt unter das Bild zu schreiben. Das ist genau das gleich wie der "Bilderklau" im Netz, wieso glauben einige "Besserwisser" das ihnen alles gehört was die sich krallen können? Ich nehme ja auch keine Ware aus dem Regal und gehe ohne zu zahlen, nur weil die Ware da halt lag.</p><p></p><p></p><p></p><p>hier werden Äpfel mit Birnen verglichen, wieso Sonderrecht? Hätte, wie in diesem Beispiel, der Hotelier die Bilder selber machen können? Ich denke NEIN, hier war die Erfahrung und das Können eines Fotografen gefragt.</p><p>Aber noch was anderes, auch der Fotograf darf mit seinem Kundenmaterial nicht machen was er will! Er darf z:b: ohne die Erlaubnis des Auftraggebers jetzt auf seiner Web Seite keine Werbung mit den Bildern machen! Das kann sonst teuer für den Fotografen werden.</p><p></p><p></p><p></p><p>Unverständnis, ich halte es jeden falls so, das ich für alle Fotoaufträge einen Vertrag fertige wo alles drin steht, wird von Beiden unterschieben und da gab es noch keine Probleme.</p><p>Mit "Niveau" meinte ich den Vergleich, wie von mir ober geschrieben, wird hier wieder Äpfel mit Birnen verglichen ohne wirklich zu wissen, was gewesen ist und das es eine eindeutige Rechtslage im UrhG Abschnitt 2 §§ 12 - 14 gibt.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="TroPhoto, post: 2563820"] das verstehe ich jetzt nicht, wieso sind es immer die Fotografen Das hat nichts mit "Geld-geil" zu tun, es ist sein gutes Recht. Ich möchte die Frage mal rum drehen, wo ist das Problem, den Quellnachweis zu führen? Es ist ja nicht zwingend erforderlich diesen direkt unter das Bild zu schreiben. Das ist genau das gleich wie der "Bilderklau" im Netz, wieso glauben einige "Besserwisser" das ihnen alles gehört was die sich krallen können? Ich nehme ja auch keine Ware aus dem Regal und gehe ohne zu zahlen, nur weil die Ware da halt lag. hier werden Äpfel mit Birnen verglichen, wieso Sonderrecht? Hätte, wie in diesem Beispiel, der Hotelier die Bilder selber machen können? Ich denke NEIN, hier war die Erfahrung und das Können eines Fotografen gefragt. Aber noch was anderes, auch der Fotograf darf mit seinem Kundenmaterial nicht machen was er will! Er darf z:b: ohne die Erlaubnis des Auftraggebers jetzt auf seiner Web Seite keine Werbung mit den Bildern machen! Das kann sonst teuer für den Fotografen werden. Unverständnis, ich halte es jeden falls so, das ich für alle Fotoaufträge einen Vertrag fertige wo alles drin steht, wird von Beiden unterschieben und da gab es noch keine Probleme. Mit "Niveau" meinte ich den Vergleich, wie von mir ober geschrieben, wird hier wieder Äpfel mit Birnen verglichen ohne wirklich zu wissen, was gewesen ist und das es eine eindeutige Rechtslage im UrhG Abschnitt 2 §§ 12 - 14 gibt. [/QUOTE]
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