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Fotografie und Gestaltung
(Digitale) Fotografie allgemein
Recht auf Namensnennung
Beitrag
<blockquote data-quote="Bertram_Heinrichs" data-source="post: 2563826" data-attributes="member: 612812"><p></p><p></p><p>Es war eben nicht so, wie du es verstanden hattest. Der Hotelier hatte kein Problem damit, nachträglich noch den Fotografen zu nennen. Er hat dem Recht somit genüge getan: </p><p></p><p>"Der Fotograf verlangte daraufhin von dem Hotel die Unterlassung und Schadensersatz in Höhe von 958,72 Euro. Daraufhin ergänzte das Hotel auf seiner Internetseite den Fotografenhinweis, zahlte jedoch keinen Schadensersatz. Der Fotograf erhob Klage vor dem Amtsgericht München."</p><p></p><p>Nein, die zusätzliche Geldforderung ist und bleibt in meinen Augen eine hinterfotzige Abzockstrategie, denn einen wirklichen Schaden ist dem Fotografen dadurch nicht entstanden.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Bertram_Heinrichs, post: 2563826, member: 612812"] [SIZE=14px][/SIZE] Es war eben nicht so, wie du es verstanden hattest. Der Hotelier hatte kein Problem damit, nachträglich noch den Fotografen zu nennen. Er hat dem Recht somit genüge getan: "Der Fotograf verlangte daraufhin von dem Hotel die Unterlassung und Schadensersatz in Höhe von 958,72 Euro. Daraufhin ergänzte das Hotel auf seiner Internetseite den Fotografenhinweis, zahlte jedoch keinen Schadensersatz. Der Fotograf erhob Klage vor dem Amtsgericht München." Nein, die zusätzliche Geldforderung ist und bleibt in meinen Augen eine hinterfotzige Abzockstrategie, denn einen wirklichen Schaden ist dem Fotografen dadurch nicht entstanden. [/QUOTE]
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