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Fotografie und Gestaltung
(Digitale) Fotografie allgemein
Recht auf Namensnennung
Beitrag
<blockquote data-quote="TroPhoto" data-source="post: 2563972"><p>wenn dem so war, ist das verhalten des Fotografen nicht ok. Es kann aber auch anders gewesen sein, da ich glaube, das Gericht hatte sonst nicht so geurteilt.</p><p></p><p></p><p></p><p>Ein altes Problem, die Nutzungsrechte haben nichts mit den Urheberrechten zu tun und darum ging es. In den Nutzungsrechten wird, wie der Name schon sagt, nur festgelegt wie und wo der Kunde die Bilder verwenden darf. Sollte z.B. der Auftrag so gewesen sein, das es Bilder für den Internetauftritt sein sollen, dürfen diese nicht für Printmedien verwandt werden.</p><p></p><p></p><p></p><p>Es gibt keine Sonderrechte für Fotografen! Wie ich schon mal geschrieben habe, nur noch mal, es gilt was vereinbart wurde und das am besten schriftlich. Jeder Fotograf ist gut beraten, wenn er auf die Quellangabe hinweist und ein entsprechendes Formular / Schriftstück in seinen Unterlagen hat. Dann kommt es erst gar nicht zu solchen Problem.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="TroPhoto, post: 2563972"] wenn dem so war, ist das verhalten des Fotografen nicht ok. Es kann aber auch anders gewesen sein, da ich glaube, das Gericht hatte sonst nicht so geurteilt. Ein altes Problem, die Nutzungsrechte haben nichts mit den Urheberrechten zu tun und darum ging es. In den Nutzungsrechten wird, wie der Name schon sagt, nur festgelegt wie und wo der Kunde die Bilder verwenden darf. Sollte z.B. der Auftrag so gewesen sein, das es Bilder für den Internetauftritt sein sollen, dürfen diese nicht für Printmedien verwandt werden. Es gibt keine Sonderrechte für Fotografen! Wie ich schon mal geschrieben habe, nur noch mal, es gilt was vereinbart wurde und das am besten schriftlich. Jeder Fotograf ist gut beraten, wenn er auf die Quellangabe hinweist und ein entsprechendes Formular / Schriftstück in seinen Unterlagen hat. Dann kommt es erst gar nicht zu solchen Problem. [/QUOTE]
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