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Fotografie und Gestaltung
(Digitale) Fotografie allgemein
Recht auf Namensnennung
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<blockquote data-quote="tdorsch" data-source="post: 2564307" data-attributes="member: 3719"><p>Ich kann mich ehrlich gesagt nur wundern, dass Du Fotograf so lange warst und Dich anscheinend nicht mit dem Urheberrecht auskennst. Unabhängig vom fachlichen Können finde ich es beschämend, dass Du das nicht weißt und Dich auch nicht belehren lässt. Andere Teilnehmer dieser Diskussion dürfen sich gerne auch angesprochen fühlen.</p><p></p><p>Leute, lest bitte mal das Urheberrecht durch. Das gilt für Schöpfungen, künstlerisch oder nicht (was übrigens nicht nur Fotos sind ...) und soll den Urheber klar kennzeichnen und vor Plagiaten schützen. Und da ist klar geregelt, dass der Urheber zu nennen ist. Punkt. </p><p>Finanziell hat dieser Umstand erstmal gar nichts zu tun, auch ob berufsmäßig oder nicht, Nutzungsrechte, Bezahlt oder kostenlos - völlig egal, wer Urheber ist, hat das Recht genannt zu werden. Und das Urheberrecht gibt es nicht erst seit gestern.</p><p></p><p>Alles andere, wie das durchgesetzt wurde, man von einem geschäftsführenden Kunden erwarten darf, dass er sich auskennt, ob AGBs bekannt waren oder nicht - alles Nebensache.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="tdorsch, post: 2564307, member: 3719"] Ich kann mich ehrlich gesagt nur wundern, dass Du Fotograf so lange warst und Dich anscheinend nicht mit dem Urheberrecht auskennst. Unabhängig vom fachlichen Können finde ich es beschämend, dass Du das nicht weißt und Dich auch nicht belehren lässt. Andere Teilnehmer dieser Diskussion dürfen sich gerne auch angesprochen fühlen. Leute, lest bitte mal das Urheberrecht durch. Das gilt für Schöpfungen, künstlerisch oder nicht (was übrigens nicht nur Fotos sind ...) und soll den Urheber klar kennzeichnen und vor Plagiaten schützen. Und da ist klar geregelt, dass der Urheber zu nennen ist. Punkt. Finanziell hat dieser Umstand erstmal gar nichts zu tun, auch ob berufsmäßig oder nicht, Nutzungsrechte, Bezahlt oder kostenlos - völlig egal, wer Urheber ist, hat das Recht genannt zu werden. Und das Urheberrecht gibt es nicht erst seit gestern. Alles andere, wie das durchgesetzt wurde, man von einem geschäftsführenden Kunden erwarten darf, dass er sich auskennt, ob AGBs bekannt waren oder nicht - alles Nebensache. [/QUOTE]
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