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Fotografie und Gestaltung
(Digitale) Fotografie allgemein
Recht auf Namensnennung
Beitrag
<blockquote data-quote="patrick_l" data-source="post: 2564506" data-attributes="member: 194379"><p>Bezüglich AGB hast du mich wohl etwas missverstanden. Ich rede von den AGB seitens Dienstleister. Dort kann <strong>allgemein </strong>mit einem entsprechenden Passus auf Rechte verzichtet oder von diesen Gebrauch gemacht werden. In der Regel wird in den AGB lediglich definiert, ab wann welche Rechte an wen wie übergehen. Ebenso in welchem Fall (z.B. Zahlungsverzug, Vertragsbruch) diese anuliert werden.</p><p></p><p>Dann hat der oder diejenige sicher den nächsten Ärger an der Backe. <img src="/styles/default/xenforo/smilies/zwinker.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=";)" title="Wink ;)" data-shortname=";)" /> Wenn ich lediglich von meinem Recht Gebrauch mache und dieses in nächster Instanz bekräftigt wird, kann von schwarzem Schaf nicht die Rede sein. De facto gegen die Geschäft schädigende Behauptung vorgehe.</p><p></p><p>Um das hier klar zu stellen. Ich sehe es ja nicht anders und bin auch dafür, das man alle Eventualitäten im Vorfeld bespricht und schriftlich festhält. Trotzdem man als Kaufmann (in diesem Fall der Hotelier) selber einen Teil dazu beitragen muss. Mich auch dahingehend wiederhole, das wir nicht alle Fakten kennen.</p><p></p><p>Edit:</p><p></p><p>Dem kann und will ich auch nicht widersprechen. Ich lege selber großen Wert auf gute Korrespondenz. Die Kommunikation zwischen meinen Kunden und mir, mir selber sehr wichtig ist. Das durchweg positive Feedback das mir bisher entgegengebracht wurde, mich auch nicht an meiner Handlungsweise zweifeln lässt. Da sind auch die paar Floskeln in meinen AGB marginal. <img src="/styles/default/xenforo/smilies/zwinker.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=";)" title="Wink ;)" data-shortname=";)" /></p><p></p><p>Liebe Grüße, Patrick</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="patrick_l, post: 2564506, member: 194379"] Bezüglich AGB hast du mich wohl etwas missverstanden. Ich rede von den AGB seitens Dienstleister. Dort kann [B]allgemein [/B]mit einem entsprechenden Passus auf Rechte verzichtet oder von diesen Gebrauch gemacht werden. In der Regel wird in den AGB lediglich definiert, ab wann welche Rechte an wen wie übergehen. Ebenso in welchem Fall (z.B. Zahlungsverzug, Vertragsbruch) diese anuliert werden. Dann hat der oder diejenige sicher den nächsten Ärger an der Backe. ;) Wenn ich lediglich von meinem Recht Gebrauch mache und dieses in nächster Instanz bekräftigt wird, kann von schwarzem Schaf nicht die Rede sein. De facto gegen die Geschäft schädigende Behauptung vorgehe. Um das hier klar zu stellen. Ich sehe es ja nicht anders und bin auch dafür, das man alle Eventualitäten im Vorfeld bespricht und schriftlich festhält. Trotzdem man als Kaufmann (in diesem Fall der Hotelier) selber einen Teil dazu beitragen muss. Mich auch dahingehend wiederhole, das wir nicht alle Fakten kennen. Edit: Dem kann und will ich auch nicht widersprechen. Ich lege selber großen Wert auf gute Korrespondenz. Die Kommunikation zwischen meinen Kunden und mir, mir selber sehr wichtig ist. Das durchweg positive Feedback das mir bisher entgegengebracht wurde, mich auch nicht an meiner Handlungsweise zweifeln lässt. Da sind auch die paar Floskeln in meinen AGB marginal. ;) Liebe Grüße, Patrick [/QUOTE]
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