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Fotografie und Gestaltung
(Digitale) Fotografie allgemein
Recht in der Fotografie - Wohl oder Übel?
Beitrag
<blockquote data-quote="Snoopystar" data-source="post: 1158363" data-attributes="member: 41431"><p><strong>AW: Recht in der Fotografie - Wohl oder Übel?</strong></p><p></p><p>Auch wenn das Gelände für jeden zugänglich zu sein scheint, kann es Privatgelände sein. Wenn es Privatgelände ist, musst du die Erlaubnis einholen, dass du auf dem Privatgelände fotografieren darfst (gilt vorallem, wenn du die Fotos veröffentlichen willst).</p><p>Ohne Erlaubnis darf man von allgemein zugänglichen Orten fotografieren. Dazu habe ich folgendes gefunden ():</p><p></p><p>"Frage: Darf ich fremde Grundstücke und Gebäude fotografieren?</p><p></p><p>Antwort:</p><p>Wenn die Aufnahme von allgemein zugänglichen Orten außerhalb des fremden Grundstücks gemacht wird: ja. Wenn das Grundstück oder Gebäude für die Aufnahme betreten wird, dann nur mit Einwilligung des Eigentümers bzw. Hausrechtsinhabers."</p><p></p><p></p><p>Auszug aus einer anderen Quelle:</p><p></p><p>"In der Regel gilt also, daß man Aufnahmen von Gebäuden veröffentlichen kann, solange das Foto von öffentlichem Grund aus ohne Hilfsmittel gemacht wurde und ein eventuelles Privatgrundstück nicht unrechtmäßig betreten wurde." ()</p><p></p><p></p><p>weitere Quellen zum Nachschlagen wären:</p><p></p><p></p><p><a href="http://www.fotocommunity.de/info/Fotorecht" target="_blank">Fotorecht - fotocommunity.de</a></p><p></p><p></p><p></p><p>und natürlich:</p><p><a href="http://www.google.de/" target="_blank">Google</a></p><p></p><p>LG,</p><p>Snoopystar</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Snoopystar, post: 1158363, member: 41431"] [b]AW: Recht in der Fotografie - Wohl oder Übel?[/b] Auch wenn das Gelände für jeden zugänglich zu sein scheint, kann es Privatgelände sein. Wenn es Privatgelände ist, musst du die Erlaubnis einholen, dass du auf dem Privatgelände fotografieren darfst (gilt vorallem, wenn du die Fotos veröffentlichen willst). Ohne Erlaubnis darf man von allgemein zugänglichen Orten fotografieren. Dazu habe ich folgendes gefunden (): "Frage: Darf ich fremde Grundstücke und Gebäude fotografieren? Antwort: Wenn die Aufnahme von allgemein zugänglichen Orten außerhalb des fremden Grundstücks gemacht wird: ja. Wenn das Grundstück oder Gebäude für die Aufnahme betreten wird, dann nur mit Einwilligung des Eigentümers bzw. Hausrechtsinhabers." Auszug aus einer anderen Quelle: "In der Regel gilt also, daß man Aufnahmen von Gebäuden veröffentlichen kann, solange das Foto von öffentlichem Grund aus ohne Hilfsmittel gemacht wurde und ein eventuelles Privatgrundstück nicht unrechtmäßig betreten wurde." () weitere Quellen zum Nachschlagen wären: [url=http://www.fotocommunity.de/info/Fotorecht]Fotorecht - fotocommunity.de[/url] und natürlich: [url=http://www.google.de/]Google[/url] LG, Snoopystar [/QUOTE]
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