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(Digitale) Fotografie allgemein
Recht in der Fotografie - Wohl oder Übel?
Beitrag
<blockquote data-quote="bluenote" data-source="post: 1158375" data-attributes="member: 306977"><p><strong>AW: Recht in der Fotografie - Wohl oder Übel?</strong></p><p></p><p>Vorab, ich bin kein Anwalt und diese Info ist aus einem Workshop des BFF an dem ich letztes Jahr teilnehmen konnte, also keineswegs rechtsverbindlich.</p><p>Entscheidend ist, ob Du Dich auf einem Privatgelände befunden hast, oder nicht. Wenn dies der Fall war durftest Du nicht ohne zu fragen fotografieren. Befandest Du Dich allerdings auf öffentlichem Grund und konntest ohne weiteres das Gebäude von dort fotografieren, durftest Du das. So blöd wie's klingt, wenn Du dadurch, dass Du z. B. 3 m weiter zurück gehst auf öffentlichen Grund kommst, kann Dir keiner mehr verbieten das Gebäude zu fotografieren. Du darfst dazu allerdings dazu keine Hilfsmittel wie z. B. Leitern benutzen oder etwa Löcher in Hecken schneiden. Sollte der freie Blick behindert sein, darfst Du nichts unternehmen um diese Behinderung zu beseitigen.</p><p>Vorausgesetzt natürlich, es handelt sich nicht um ein Gebäude von besonderem künstlerischen Wert z. B. den von Christo verhüllten Reichstag. Den konnte man zwar von vielen Seiten problemlos sehen, nur fotografieren war verboten, da die Installation urheberrechtlich geschützt war. Den Eifelturm darfst Du bei Nacht nicht fotografieren, wenn du vor hast die Fotos zu veröffentlichen, da die Lichtinstallation noch ca. 70 Jahre geschützt ist.</p><p>Es gibt wohl eine Liste mit sogenannten "Royalte Free", deutsch fälschlich "lizenzfrei". Wenn Du Bilder von Produkten, Gebäuden, Logos, Kunstwerken dieser Liste veröffentlichst, musst Du eine Gebühr entrichten um die Erlaubnis zu erhalten. </p><p>Ich hab hierzu noch dies gefunden <a href="http://www.piqs.de/forum/1/226/" target="_blank">Forum - piqs.de - Bilddatenbank, Bilder kostenlos und lizenzfreie Fotos (Slideshow und Bildergalerie)</a></p><p></p><p>Jens</p><p></p><p>Da war jemand schneller ...</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="bluenote, post: 1158375, member: 306977"] [b]AW: Recht in der Fotografie - Wohl oder Übel?[/b] Vorab, ich bin kein Anwalt und diese Info ist aus einem Workshop des BFF an dem ich letztes Jahr teilnehmen konnte, also keineswegs rechtsverbindlich. Entscheidend ist, ob Du Dich auf einem Privatgelände befunden hast, oder nicht. Wenn dies der Fall war durftest Du nicht ohne zu fragen fotografieren. Befandest Du Dich allerdings auf öffentlichem Grund und konntest ohne weiteres das Gebäude von dort fotografieren, durftest Du das. So blöd wie's klingt, wenn Du dadurch, dass Du z. B. 3 m weiter zurück gehst auf öffentlichen Grund kommst, kann Dir keiner mehr verbieten das Gebäude zu fotografieren. Du darfst dazu allerdings dazu keine Hilfsmittel wie z. B. Leitern benutzen oder etwa Löcher in Hecken schneiden. Sollte der freie Blick behindert sein, darfst Du nichts unternehmen um diese Behinderung zu beseitigen. Vorausgesetzt natürlich, es handelt sich nicht um ein Gebäude von besonderem künstlerischen Wert z. B. den von Christo verhüllten Reichstag. Den konnte man zwar von vielen Seiten problemlos sehen, nur fotografieren war verboten, da die Installation urheberrechtlich geschützt war. Den Eifelturm darfst Du bei Nacht nicht fotografieren, wenn du vor hast die Fotos zu veröffentlichen, da die Lichtinstallation noch ca. 70 Jahre geschützt ist. Es gibt wohl eine Liste mit sogenannten "Royalte Free", deutsch fälschlich "lizenzfrei". Wenn Du Bilder von Produkten, Gebäuden, Logos, Kunstwerken dieser Liste veröffentlichst, musst Du eine Gebühr entrichten um die Erlaubnis zu erhalten. Ich hab hierzu noch dies gefunden [URL="http://www.piqs.de/forum/1/226/"]Forum - piqs.de - Bilddatenbank, Bilder kostenlos und lizenzfreie Fotos (Slideshow und Bildergalerie)[/URL] Jens Da war jemand schneller ... [/QUOTE]
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