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Fotografie und Gestaltung
(Digitale) Fotografie allgemein
Rechte am Bild?
Beitrag
<blockquote data-quote="tdorsch" data-source="post: 1961459" data-attributes="member: 3719"><p><strong>AW: Rechte am Bild?</strong></p><p></p><p>Bilder, die Du machst, unterliegen erstmal Deinem Urheberrecht, d.h. Du darfst entscheiden, wie diese veröffentlicht werden dürfen. Wenn Du die Fotos in der Öffentlichkeit und auf öffentlichem Boden machst, kann niemand etwas sagen. Auch faktisch gehören sie Dir. Anders schaut es bei der MotorShow aus, da ist die Messeleitung Hausherr und darf das Fotografieren einschränken. Genau genommen musst Du auch dann den Besitzer fragen, ob Du ihn oder das Auto ablichten darfst. In der Praxis wird aber häufig in Deinem Sinne argumentiert, dass sich der Besitzer zur Schau stellt und somit ein Fotografieren stillschweigend in Kauf genommen hat.</p><p></p><p>Was Du beachten solltest, dass Du Fotos kostenfrei dem Autobesitzer zur Verfügung stellst, aber nur zum privaten Gebrauch. Die Veröffentlichung im Internet (in diesem Bericht) oder in Printmedien fällt nicht unter private Nutzung und gehört untersagt. Abgesehen davon steht Dir ein Bildhonorar zu, dass hier mal gerne gespart wurde. Und was auch fehlt ist der Urhebervermerk, was auch eingeklagt werden kann. Voraussetzung ist auch, dass Bilder klar vom Urheber mit Namen gekennzeichnet werden.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="tdorsch, post: 1961459, member: 3719"] [b]AW: Rechte am Bild?[/b] Bilder, die Du machst, unterliegen erstmal Deinem Urheberrecht, d.h. Du darfst entscheiden, wie diese veröffentlicht werden dürfen. Wenn Du die Fotos in der Öffentlichkeit und auf öffentlichem Boden machst, kann niemand etwas sagen. Auch faktisch gehören sie Dir. Anders schaut es bei der MotorShow aus, da ist die Messeleitung Hausherr und darf das Fotografieren einschränken. Genau genommen musst Du auch dann den Besitzer fragen, ob Du ihn oder das Auto ablichten darfst. In der Praxis wird aber häufig in Deinem Sinne argumentiert, dass sich der Besitzer zur Schau stellt und somit ein Fotografieren stillschweigend in Kauf genommen hat. Was Du beachten solltest, dass Du Fotos kostenfrei dem Autobesitzer zur Verfügung stellst, aber nur zum privaten Gebrauch. Die Veröffentlichung im Internet (in diesem Bericht) oder in Printmedien fällt nicht unter private Nutzung und gehört untersagt. Abgesehen davon steht Dir ein Bildhonorar zu, dass hier mal gerne gespart wurde. Und was auch fehlt ist der Urhebervermerk, was auch eingeklagt werden kann. Voraussetzung ist auch, dass Bilder klar vom Urheber mit Namen gekennzeichnet werden. [/QUOTE]
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