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Rechte an Bildern
Beitrag
<blockquote data-quote="Luther_Sloan" data-source="post: 2251888" data-attributes="member: 616423"><p><strong>AW: Rechte an Bildern</strong></p><p></p><p>Hallo,</p><p></p><p>anbei eine rechtlich unverbindliche Auskunft, aber in der Praxis erprobt:</p><p>Keine Personenidentifizierung, keine Nummernschilder (am Besten verpixeln), auch sonstige markante Objekte (am/im Auto wie z.B. Lackierung, Motive, etc., direkt daneben, etc.) am Besten weglassen oder unkenntlich machen, so dass keine Rückschlüsse auf den Fahrzeughalter möglich sind und es sich somit um eine beliebige Aufnahme eines x-beliebigen Modells des Wagentyps handeln könnte. </p><p>Öffentlicher Grund (allg. Parkplatz, etc. ) als Location ist nötig, also nicht die Garageneinfahrt und auf keinen Fall das Grundstück/Haus, etc. des Besitzers. Das könnte sonst problematisch werden.</p><p>Die (schriftliche) Genehmigung des Besitzers ansonsten einholen, wenn man ganz sicher sein will oder die Objekte so speziell sind, dass sie nicht verfremdet werden können..</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Luther_Sloan, post: 2251888, member: 616423"] [b]AW: Rechte an Bildern[/b] Hallo, anbei eine rechtlich unverbindliche Auskunft, aber in der Praxis erprobt: Keine Personenidentifizierung, keine Nummernschilder (am Besten verpixeln), auch sonstige markante Objekte (am/im Auto wie z.B. Lackierung, Motive, etc., direkt daneben, etc.) am Besten weglassen oder unkenntlich machen, so dass keine Rückschlüsse auf den Fahrzeughalter möglich sind und es sich somit um eine beliebige Aufnahme eines x-beliebigen Modells des Wagentyps handeln könnte. Öffentlicher Grund (allg. Parkplatz, etc. ) als Location ist nötig, also nicht die Garageneinfahrt und auf keinen Fall das Grundstück/Haus, etc. des Besitzers. Das könnte sonst problematisch werden. Die (schriftliche) Genehmigung des Besitzers ansonsten einholen, wenn man ganz sicher sein will oder die Objekte so speziell sind, dass sie nicht verfremdet werden können.. [/QUOTE]
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