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Rechte beim Covern
Beitrag
<blockquote data-quote="docjameson" data-source="post: 1687489" data-attributes="member: 417440"><p><strong>AW: Rechte beim Covern</strong></p><p></p><p>@emusik</p><p>Du musst hier zunächst unterscheiden. Auf der einen Seite könntest Du als GEMA-Mitglied einen Remix --> also die Bearbeitung auch dort als solche anmelden. Das heißt, würde es zur Aufführung oder Veröffentlichung kommen würde zwar der Großteil an den Komponisten fließen, aber Du als Bearbeiter könntest hier auch einen Teil beanspruchen. Dann kommt die zweite Seite --> der Interpret. Bist Du der Interpret und wirst als solcher gelistet, kannst Du unter Umständen auch von der GVL profitieren. Diese nehmen die Leistungsschutzrechte für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller wahr. Hat also nichts mit der eigentlichen Komposition zu tun. Das dritte, und hier scheitert es durchaus, sind die Verlagsrechte bzw. Eigentümerrechte. Wenn der Eigentümer des Musikmaterials nicht einverstanden ist, dass Du "seine" Komposition benutzt, dann hat es sich eh schon erledigt. Denn hier sollte eine Zustimmungserklärung gewährt werden. </p><p></p><p>Und auch nochmal der Hinweis zu Deinem Eintrag vom 22.01. - Urheberrechte werden ausschließlich vom Urheber, also Komponisten bzw. Textdichter verwaltet und verbleiben auch da. Ein Label hat darauf keinen Anspruch. Und auch die GEMA nicht automatisch. Nur wenn der Urheber auch Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist, kann sie die Rechte im Namen des Urhebers finanziell einfordern. Wie jede andere Verwertungsgesellschaft der Welt auch.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="docjameson, post: 1687489, member: 417440"] [b]AW: Rechte beim Covern[/b] @emusik Du musst hier zunächst unterscheiden. Auf der einen Seite könntest Du als GEMA-Mitglied einen Remix --> also die Bearbeitung auch dort als solche anmelden. Das heißt, würde es zur Aufführung oder Veröffentlichung kommen würde zwar der Großteil an den Komponisten fließen, aber Du als Bearbeiter könntest hier auch einen Teil beanspruchen. Dann kommt die zweite Seite --> der Interpret. Bist Du der Interpret und wirst als solcher gelistet, kannst Du unter Umständen auch von der GVL profitieren. Diese nehmen die Leistungsschutzrechte für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller wahr. Hat also nichts mit der eigentlichen Komposition zu tun. Das dritte, und hier scheitert es durchaus, sind die Verlagsrechte bzw. Eigentümerrechte. Wenn der Eigentümer des Musikmaterials nicht einverstanden ist, dass Du "seine" Komposition benutzt, dann hat es sich eh schon erledigt. Denn hier sollte eine Zustimmungserklärung gewährt werden. Und auch nochmal der Hinweis zu Deinem Eintrag vom 22.01. - Urheberrechte werden ausschließlich vom Urheber, also Komponisten bzw. Textdichter verwaltet und verbleiben auch da. Ein Label hat darauf keinen Anspruch. Und auch die GEMA nicht automatisch. Nur wenn der Urheber auch Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist, kann sie die Rechte im Namen des Urhebers finanziell einfordern. Wie jede andere Verwertungsgesellschaft der Welt auch. [/QUOTE]
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