PSD-Tutorials.de
Forum für Design, Fotografie & Bildbearbeitung
Tutkit
Agentur
Hilfe
Kontakt
Start
Forum
Aktuelles
Besonderer Inhalt
Foren durchsuchen
Tutorials
News
Anmelden
Kostenlos registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Menü
Anmelden
Kostenlos registrieren
App installieren
Installieren
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Antworten auf deine Fragen:
Neues Thema erstellen
Start
Forum
Fotografie und Gestaltung
(Digitale) Fotografie allgemein
Rechtliche Frage: Livefotos auf Facebook etc. veröffentlichen
Beitrag
<blockquote data-quote="jo75" data-source="post: 2692585" data-attributes="member: 15519"><p>Hallo !</p><p></p><p>gerade das Thema DSGVO ist so #*!?##! dass da selbst aktuell die Rechtsverdreher noch nicht wissen was Sache ist. Auf jeden Fall weiß das offizielle Berlin noch nicht, was hier Sache ist! Ich hatte eine Anfrage wg. Gültigkeit DSGVO und KUG und Vorrang and die Datenschutzbeauftragten und das Justizministerium gestellt.</p><p></p><p>Aussage von unserem obersten Datenschützer aus Anfang Juni 2018: Er und die Landesdatenschutzbeauftragten sind sich noch nicht einig, wie gewissen Regelungen der DSGVO für Fotografen auszulegen sind und man sei bemüht eine einheitliche Regelung zu finden!</p><p></p><p></p><p>Gefühlsmäßig würde ich in der geschilderten Konstellation davon ausgehen, dass eine Ermächtigung für die Erstellung von Bildern da war (Akkreditierung und Zugang zum Fotograben). Dass derjenige dann dort Bilder macht - logisch... was soll er auch sonst da?</p><p>Für rechtssicherheit fragen sie (frei nach dem Werbespruch): ihren Arzt oder Apotheker</p><p></p><p>Jochen</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="jo75, post: 2692585, member: 15519"] Hallo ! gerade das Thema DSGVO ist so #*!?##! dass da selbst aktuell die Rechtsverdreher noch nicht wissen was Sache ist. Auf jeden Fall weiß das offizielle Berlin noch nicht, was hier Sache ist! Ich hatte eine Anfrage wg. Gültigkeit DSGVO und KUG und Vorrang and die Datenschutzbeauftragten und das Justizministerium gestellt. Aussage von unserem obersten Datenschützer aus Anfang Juni 2018: Er und die Landesdatenschutzbeauftragten sind sich noch nicht einig, wie gewissen Regelungen der DSGVO für Fotografen auszulegen sind und man sei bemüht eine einheitliche Regelung zu finden! Gefühlsmäßig würde ich in der geschilderten Konstellation davon ausgehen, dass eine Ermächtigung für die Erstellung von Bildern da war (Akkreditierung und Zugang zum Fotograben). Dass derjenige dann dort Bilder macht - logisch... was soll er auch sonst da? Für rechtssicherheit fragen sie (frei nach dem Werbespruch): ihren Arzt oder Apotheker Jochen [/QUOTE]
Bilder bitte
hier hochladen
und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
Zitate einfügen…
Authentifizierung
Wenn ▲ = 7, ▼ = 3, ◇ = 2 und die Summe von ▲ und ▼ durch ◇ geteilt wird, was ist das Ergebnis?
Antworten
Start
Forum
Fotografie und Gestaltung
(Digitale) Fotografie allgemein
Rechtliche Frage: Livefotos auf Facebook etc. veröffentlichen
Oben