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Rechtliche Frage zu Verkauf von Filmaufnahme: Schulauftritt Zirkus
Beitrag
<blockquote data-quote="dagdavincy" data-source="post: 2357369" data-attributes="member: 585415"><p>Sorry, bin gerade erst auf diese Diskussion gestoßen. Ganz so unübersichtlich ist es nicht!</p><p>Den öffentlichen Schulen ist es durchaus gestattet versch. Medien im Rahmen des Lehrauftrags zu verwenden und für einen begrenzten Kreis zu vervielfältigen.</p><p>In diesem Fall ist der Lehrkörper Veranstalter und darf auch die Verwertung der künstlerischen Beiträge vornehmen. Zumal die Zustimmung der Artisten ja gegeben wurde.</p><p>Auch ein Aufwandsentgelt für Material, Zeit, etc. ist gerechtfertigt.</p><p>Da die Aufsicht und Betreuung der Kinder/Jugendlichen durch die Schule grundsätzlich im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten erfolgt, ist auch das weitgehend geregelt.</p><p></p><p>Das TMG wurde zuletzt 2012 u. A. auch für Schule, Uni, Ausbildung nachgebessert. In BRD ist das in den Ländern beinahe einheitlich geregelt. Schulen/Lehrer fragen auf einschlägigen Seiten (viele sind öffentlich) nach Medienrecht/Fortbildung etc. nach.</p><p>Hab momentan den Link vergessen, sehe aber auch gerne mal nach.</p><p></p><p>mit freundlichem Klick</p><p></p><p><a href="http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/urh/" target="_blank">http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/urh/</a></p><p></p><p><a href="http://www.lehren-mit-neuen-medien.de/" target="_blank">http://www.lehren-mit-neuen-medien.de/</a></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="dagdavincy, post: 2357369, member: 585415"] Sorry, bin gerade erst auf diese Diskussion gestoßen. Ganz so unübersichtlich ist es nicht! Den öffentlichen Schulen ist es durchaus gestattet versch. Medien im Rahmen des Lehrauftrags zu verwenden und für einen begrenzten Kreis zu vervielfältigen. In diesem Fall ist der Lehrkörper Veranstalter und darf auch die Verwertung der künstlerischen Beiträge vornehmen. Zumal die Zustimmung der Artisten ja gegeben wurde. Auch ein Aufwandsentgelt für Material, Zeit, etc. ist gerechtfertigt. Da die Aufsicht und Betreuung der Kinder/Jugendlichen durch die Schule grundsätzlich im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten erfolgt, ist auch das weitgehend geregelt. Das TMG wurde zuletzt 2012 u. A. auch für Schule, Uni, Ausbildung nachgebessert. In BRD ist das in den Ländern beinahe einheitlich geregelt. Schulen/Lehrer fragen auf einschlägigen Seiten (viele sind öffentlich) nach Medienrecht/Fortbildung etc. nach. Hab momentan den Link vergessen, sehe aber auch gerne mal nach. mit freundlichem Klick [url]http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/urh/[/url] [url]http://www.lehren-mit-neuen-medien.de/[/url] [/QUOTE]
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