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Rechtliche Frage zu Verkauf von Filmaufnahme: Schulauftritt Zirkus
Beitrag
<blockquote data-quote="SistaX" data-source="post: 2359001" data-attributes="member: 376825"><p>Bei jeder Veranstaltung von Kindergarten oder auch Schule hab ich bisher als Mutter immer einen Zettel unterschreiben müssen, wenn Fotos oder Filmaufnahmen gemacht wurden, egal ob diese im Internet veröffentlicht oder nur den Teilnehmern ausgehändigt wurden. Soviel zum Thema Datenschutz und Persönlichkeitsrechten. Nach BDSG dürfen nur Fotos von Personen veröffentlicht werden, die zuvor ihre Zustimmung dazu gegeben haben. </p><p></p><p>Dazu würde nun meines Erachtens noch eine schriftliche Absprache mit den Artisten hinzukommen, Stichwort "Property Release" "Model Release" </p><p></p><p>Wenn beides nicht schriftlich festgehalten wurde, würde ich ehrlich gesagt, die Finger davon lassen. Es geht hier nämlich explizit NICHT darum, ob du damit Geld verdienst. </p><p>Verstöße gegen das BDSG ziehen mittlerweile sehr empfindliche Strafen nach sich, von einem möglichen Imageschaden der Schule mal ganz abgesehen. Gleiches gilt natürlich auch für die Rechte der Artisten, sollten diese es sich, trotz mündlicher Absprache, im Nachhinein anders überlegen.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="SistaX, post: 2359001, member: 376825"] Bei jeder Veranstaltung von Kindergarten oder auch Schule hab ich bisher als Mutter immer einen Zettel unterschreiben müssen, wenn Fotos oder Filmaufnahmen gemacht wurden, egal ob diese im Internet veröffentlicht oder nur den Teilnehmern ausgehändigt wurden. Soviel zum Thema Datenschutz und Persönlichkeitsrechten. Nach BDSG dürfen nur Fotos von Personen veröffentlicht werden, die zuvor ihre Zustimmung dazu gegeben haben. Dazu würde nun meines Erachtens noch eine schriftliche Absprache mit den Artisten hinzukommen, Stichwort "Property Release" "Model Release" Wenn beides nicht schriftlich festgehalten wurde, würde ich ehrlich gesagt, die Finger davon lassen. Es geht hier nämlich explizit NICHT darum, ob du damit Geld verdienst. Verstöße gegen das BDSG ziehen mittlerweile sehr empfindliche Strafen nach sich, von einem möglichen Imageschaden der Schule mal ganz abgesehen. Gleiches gilt natürlich auch für die Rechte der Artisten, sollten diese es sich, trotz mündlicher Absprache, im Nachhinein anders überlegen. [/QUOTE]
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