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rechtliche Frage zum Nutzen von Aktionen

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Cornerstone

Guest

Wenn es hier bei zum Download angebotenen Aktionen heißt "erlaubte Nutzung: privat" heisst das dann, daß man damit erstellte "Werke" auch nicht in eine Bilddatenbank eingestellen darf, bei der man eine kostenlose redaktionelle Verwendung gestattet.
 
AW: rechtliche Frage zum Nutzen von Aktionen

Cornerstone rechtliche Frage zum Nutzen von Aktionen
Wenn es hier bei zum Download angebotenen Aktionen heißt "erlaubte Nutzung: privat"
Du darfst das was Dir im Downloadbereich angeboten wird Privat als auch Kommerziel nutzen. Mitunter gibt der Autor für das was Du Downloaden möchtest auch alles beides frei. Kommt auf den Autor des Tools an.

Gruß
Bauer_Lindemann
 
AW: rechtliche Frage zum Nutzen von Aktionen

Danke für die Rückmeldungen!
Der Gedanke, den Autor direkt zu fragen, war ich zuerst auch gekommen - nur leider hat dieser sie hier abgemeldet...
Kommerzielle Nutzung stellt sich ja nicht, ich bin mir nur nicht sicher, ob ich ein Bild zu einer ausschließlich redaktionellen Verwendung (kostenlos) in einer Bilddatenbank überhaupt anbieten darf.

Gruß Cornerstone
 
AW: rechtliche Frage zum Nutzen von Aktionen

Ich denke das kannst du benutzen, da ja alles was in der Aktion gemacht wird genausogut auch von Hand gemacht werden kann. Die "erlaubte Nutzung: privat" besagt in meinen Augen nur das du die Aktion nicht als solches verkaufen oder anderst vermarkten darfst.
 
AW: rechtliche Frage zum Nutzen von Aktionen

Sehe ich auch so. Das Prinzip einer Aktion kann man wohl kaum schützen, denn es ist ja nichts greifbares und lässt sich jederzeit auch "zu Fuß" herstellen. Muss sich also um die Datei/die Aktion an sich handeln. Doch selbst da wage ich zu zweifeln, ob auf sowas eine Art Urheberrechtsschutz liegt.
 
AW: rechtliche Frage zum Nutzen von Aktionen

Sehe ich auch so. Das Prinzip einer Aktion kann man wohl kaum schützen, denn es ist ja nichts greifbares und lässt sich jederzeit auch "zu Fuß" herstellen. Muss sich also um die Datei/die Aktion an sich handeln. Doch selbst da wage ich zu zweifeln, ob auf sowas eine Art Urheberrechtsschutz liegt.

Selbstverständlich unterliegt die Aktion dem Urheberrecht, denn die Aktion ist geistiges Eigentum des Autors.
Also wie schon erwähnt, den Autor fragen, wenn in der Aktion kein Hinweis zu dem Autor ist, den Admin fragen von wem die Aktion stammt und schon kommt man weiter.
 
AW: rechtliche Frage zum Nutzen von Aktionen

Der Name des Autors ist zwar genannt, aber er hat sich hier abgemeldet - das hatte ich ja schon erwähnt.

Offensichtlich ist es schon schwierig, 100%ige Sicherheit zu bekommen, da werde ich wahrscheinlich (vorsichtshalber) die Finger davon lassen:(

Gruß Cornerstone
 
AW: rechtliche Frage zum Nutzen von Aktionen

Selbstverständlich unterliegt die Aktion dem Urheberrecht, denn die Aktion ist geistiges Eigentum des Autors.
Also wie schon erwähnt, den Autor fragen, wenn in der Aktion kein Hinweis zu dem Autor ist, den Admin fragen von wem die Aktion stammt und schon kommt man weiter.

Ob das so selbstverständlich ist, ist ja gerade die Frage, immerhin ist es kein eigenständiges Kunstwerk, kein Bild- oder Tondokument, keine Literatur … Aber lass uns das nicht ausdiskutieren, denn – mal ehrlich – Ahnung haben wir alle beide davon nicht, das ist dann eine reine Schätzwert-Schlacht.
 
AW: rechtliche Frage zum Nutzen von Aktionen

Hallo,

wie verhält es sich dann zum Beispiel mit Pinselvorlagen?

Wenn ich mir ein eigenes Bild erstelle und dann meinetwegen, um den Himmel aufzupeppen, den Wolkenpinsel als Werkzeug verwende. Dürfte ich dann mein Bild noch verkaufen?


Wenn ich im Handel einen Pinsel oder Schablonen kaufe und damit ein Bild male, kann ich es jedenfalls verkaufen.


???:uhm:
Gruß Kat
 
AW: rechtliche Frage zum Nutzen von Aktionen

Du darfst das was Dir im Downloadbereich angeboten wird Privat als auch Kommerziel nutzen. Mitunter gibt der Autor für das was Du Downloaden möchtest auch alles beides frei. Kommt auf den Autor des Tools an.

Gruß
Bauer_Lindemann

Wie kommst du darauf, dass man Downloads, wo eindeutig "private Nutzung" steht auch kommerziell nutzen darf?!?
Das ist Unsinn. Private Nutzung = NICHT kommerzielle Nutzung!

Bitte beim Autor nachfragen. Könnte mir vorstellen, dass es wahrscheinlich in dem Fall auch darauf an, ob du für die zur Verfügung gestellten Stocks Geld bekommst.

Hallo,

wie verhält es sich dann zum Beispiel mit Pinselvorlagen?

Wenn ich mir ein eigenes Bild erstelle und dann meinetwegen, um den Himmel aufzupeppen, den Wolkenpinsel als Werkzeug verwende. Dürfte ich dann mein Bild noch verkaufen?


Wenn ich im Handel einen Pinsel oder Schablonen kaufe und damit ein Bild male, kann ich es jedenfalls verkaufen.


???
uhm.gif

Gruß Kat

Mit dem Unterschied, dass du den Pinsel bzw. die Schablone GEKAUFT hast. Und damit das Recht, die zu nutzen wie du magst.
Hier gilt genauso, wenn ausschließlich private Nutzung erlaubt ist, darfst du die Pinsel nicht kommerziell nutzen, also in irgendeiner Form damit Geld machen.
 
AW: rechtliche Frage zum Nutzen von Aktionen

Naja,

wenn ich hier aber Punkte gekauft habe, um solche Sachen runterladen zu können, habe ich dafür bezahlt.
Es stellt sich dann die Frage, was ich mit den Pinselvorlagen soll, wenn ich diese nicht effektiv verwenden darf. Warum werden sie sonst zur Verfügung gestellt?
Es ist schon schwierig. Vielleicht sollte es einfach anders ausgedrückt werden. Man sieht ja an den Antworten, wie unterschiedlich das Rechtsempfinden ist.

Gruß Kat
 
AW: rechtliche Frage zum Nutzen von Aktionen

Naja,

wenn ich hier aber Punkte gekauft habe, um solche Sachen runterladen zu können, habe ich dafür bezahlt.
Es stellt sich dann die Frage, was ich mit den Pinselvorlagen soll, wenn ich diese nicht effektiv verwenden darf. Warum werden sie sonst zur Verfügung gestellt?
Es ist schon schwierig. Vielleicht sollte es einfach anders ausgedrückt werden. Man sieht ja an den Antworten, wie unterschiedlich das Rechtsempfinden ist.

Gruß Kat

Wenn da als Restriktion nur private Nutzung steht, dann gibt es nicht zu diskutieren und so auszulegen, dass du es plötzlich kommerziell nutzen darfst! Das hat auch nichts mit Rechtsempfinden zu tun. Und die Pinsel werden deswegen zur Verfügung gestellt, weil du sie privat und nicht kommerziell nutzen darfst.
 
AW: rechtliche Frage zum Nutzen von Aktionen

besteht - mMn rechtlich legal - nicht die Möglichkeit bei Aktionen, die ja im Regelfall 'lesbar' sind, die Technik zu erlernen und auf Basis des Ursprungs - ähnlich wie bei einer Quellenangabe - einen Hinweis auf den Autor zu geben ...?

bei brushes denke ich mir, ist eine eigene Erstellung ja noch viel einfacher ... ohne rechtlich etwas falsch zu machen ...
 
AW: rechtliche Frage zum Nutzen von Aktionen

Wenn es hier bei zum Download angebotenen Aktionen heißt "erlaubte Nutzung: privat" heisst das dann, daß man damit erstellte "Werke" auch nicht in eine Bilddatenbank eingestellen darf, bei der man eine kostenlose redaktionelle Verwendung gestattet.
Meine ursprüngliche Frage schloss eine kommerzielle Nutzung aus (im Gegensatz zu der geführten Diskussion um Pinselverwendung!) - das ist doch ein gravierender Unterschied zur rein redaktionellen Verwendung! Leider hat der Hinweis, mich direkt an den Autor zu wenden auch nicht weitergebracht, da er hier nicht mehr angemeldet ist.
Ist das jetzt ein Graubereich, bei dem es keine schlüssige eindeutige Antwort gibt...?

Gruß Cornerstone
 
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