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Rechtliche Fragen (Footagenutzung/urheberrecht)
Beitrag
<blockquote data-quote="pixelmaker" data-source="post: 2483690" data-attributes="member: 287879"><p>Nein, sonst würde keiner mehr im grafischen Gewerbe arbeiten. Es geht immer darum den Verlauf zu dokumentieren. Die Mail mit der angehängten Datei gehört mit dem Auftrag aufgehoben. Ansonsten gilt in der Regel was im letzten ausgetauschten Dokument steht. Wir schicken nach der Auftragserteilung eine Auftragsbestätigung raus. Da steht drauf das nach unseren AGB gearbeitet wird. Das ist dann das relevante Schreiben.</p><p>Das gilt aber nur im B2B Geschäft. Ist der Kunde ein Endverbraucher, dann geht das alles nicht so einfach. </p><p>Im B2B Geschäft gibt es andere relevante Fragen, um die sich in der Regel keiner kümmert.</p><p>Darf der Angestellte auf Kundenseite überhaupt einen Auftrag vergeben.</p><p>Es ist heute die Regel das man nur mit Angestellten der Kundenfirma zu tun hat. Diese müssten für jeden einzelnen zu vergebenen Job eine Vollmacht eines für die Firma Unterschriftsberechtigten haben.</p><p>Wenn es zu Streitigkeiten kommt wird erst einmal zu klären sein ob der Angestellte den Auftrag überhaupt vergeben durfte. Die Verantwortung dafür liegt aber bei der Geschäftsführung des Kundenunternehmens und nicht bei uns als Auftragnehmer.</p><p></p><p>Unsere Auftragsbestätigung als letztes Schreiben wird an den Betrieb adressiert. Nicht an den Angestellten im Betrieb. Wenn diesem Schreiben nicht widersprochen wird gilt es nach HGB als akzeptiert.</p><p></p><p>grüße</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="pixelmaker, post: 2483690, member: 287879"] Nein, sonst würde keiner mehr im grafischen Gewerbe arbeiten. Es geht immer darum den Verlauf zu dokumentieren. Die Mail mit der angehängten Datei gehört mit dem Auftrag aufgehoben. Ansonsten gilt in der Regel was im letzten ausgetauschten Dokument steht. Wir schicken nach der Auftragserteilung eine Auftragsbestätigung raus. Da steht drauf das nach unseren AGB gearbeitet wird. Das ist dann das relevante Schreiben. Das gilt aber nur im B2B Geschäft. Ist der Kunde ein Endverbraucher, dann geht das alles nicht so einfach. Im B2B Geschäft gibt es andere relevante Fragen, um die sich in der Regel keiner kümmert. Darf der Angestellte auf Kundenseite überhaupt einen Auftrag vergeben. Es ist heute die Regel das man nur mit Angestellten der Kundenfirma zu tun hat. Diese müssten für jeden einzelnen zu vergebenen Job eine Vollmacht eines für die Firma Unterschriftsberechtigten haben. Wenn es zu Streitigkeiten kommt wird erst einmal zu klären sein ob der Angestellte den Auftrag überhaupt vergeben durfte. Die Verantwortung dafür liegt aber bei der Geschäftsführung des Kundenunternehmens und nicht bei uns als Auftragnehmer. Unsere Auftragsbestätigung als letztes Schreiben wird an den Betrieb adressiert. Nicht an den Angestellten im Betrieb. Wenn diesem Schreiben nicht widersprochen wird gilt es nach HGB als akzeptiert. grüße [/QUOTE]
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