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Rechtsfrage darf ich 3d Modell für Werbezwecke nutzen?
Beitrag
<blockquote data-quote="lachender_engel" data-source="post: 2465104" data-attributes="member: 288646"><p>Anwälte, Anwälte, Anwälte. Glaubt hier ernsthaft jemand, dass die sooo viel Ahnung haben und eine rechtsverbindliche Auskunft geben? Anwälte "glauben, meinen oder denken" aber sie wissen NIE. Zudem sind Anwälte für ihre Auskunft nicht haftbar zu machen.</p><p>Sagt ein Anwalt "Du darfst das so verwenden." und Audi verklagt Dich, hast DU die Arschkarte. Dem Anwalt ist das doch schnuppe!</p><p></p><p>Also, dieser Ratschlag kommt aus über 15 Jahren Agentur- und Industrieerfahrung: Dein Kunde soll das fertige Model nehmen und an die Marketing-Abteilung von Audi zur Freigabe schicken. Natürlich mit einer Erklärung, wofür er das Modell nutzen will (Werbung, Prospekt, Zeitung, Internet, usw.). Macht Audi da den Stempel drunter kann ihm/Dir KEINER mehr an den Karren pinkeln. Alles ohne diese schriftliche Freigabe ist ein Lauf auf glühenden Kohlen: Kann klappen, muss aber nicht!</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="lachender_engel, post: 2465104, member: 288646"] Anwälte, Anwälte, Anwälte. Glaubt hier ernsthaft jemand, dass die sooo viel Ahnung haben und eine rechtsverbindliche Auskunft geben? Anwälte "glauben, meinen oder denken" aber sie wissen NIE. Zudem sind Anwälte für ihre Auskunft nicht haftbar zu machen. Sagt ein Anwalt "Du darfst das so verwenden." und Audi verklagt Dich, hast DU die Arschkarte. Dem Anwalt ist das doch schnuppe! Also, dieser Ratschlag kommt aus über 15 Jahren Agentur- und Industrieerfahrung: Dein Kunde soll das fertige Model nehmen und an die Marketing-Abteilung von Audi zur Freigabe schicken. Natürlich mit einer Erklärung, wofür er das Modell nutzen will (Werbung, Prospekt, Zeitung, Internet, usw.). Macht Audi da den Stempel drunter kann ihm/Dir KEINER mehr an den Karren pinkeln. Alles ohne diese schriftliche Freigabe ist ein Lauf auf glühenden Kohlen: Kann klappen, muss aber nicht! [/QUOTE]
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