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<blockquote data-quote="Panta rhei" data-source="post: 2588774" data-attributes="member: 626286"><p>Das Thema kann geschlossen werden, weil für den TE seine Frage beantwortet und das Thema demzufolge für ihn erledigt ist.</p><p></p><p>Es gibt nicht den geringsten Grund für einen weiteren Thread, in dem alles mögliche eingeworfen wird, das mit dem Ursprungsthema nichts mehr zu tun hat und schlimmstenfalls nur noch dazu angedacht ist, jemandem persönlich nahe zu treten.</p><p></p><p>An der Stelle möchte ich aber dann dennoch mal auf besagte "Basar-Mentalität" eingehen und darauf hinweisen, dass unsere Gesetze und entsprechende gesetzlich verbriefte Rechte nichts mit der jeweiligen Preiskalkulation eines bestimmten Anbieters zu tun haben.</p><p>Sie gelten schlichtweg für jeden, der Leistungen (zudem gewerbsmäßig) anbietet - egal für welchen Preis - und jeder Kunde hat Anspruch auf die ordnungsgemäße Leistungserbringung.</p><p>Auch ein Billiganbieter kann sich nicht darauf hinausreden, dass bestimmte Vertragsvereinbarungen und Verbraucherrechte bei ihm schlichtweg weder zu erwarten sind noch greifen können, weil er seine Leistung unterhalb eines bestimmten Preisniveaus anbieten würde.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Panta rhei, post: 2588774, member: 626286"] Das Thema kann geschlossen werden, weil für den TE seine Frage beantwortet und das Thema demzufolge für ihn erledigt ist. Es gibt nicht den geringsten Grund für einen weiteren Thread, in dem alles mögliche eingeworfen wird, das mit dem Ursprungsthema nichts mehr zu tun hat und schlimmstenfalls nur noch dazu angedacht ist, jemandem persönlich nahe zu treten. An der Stelle möchte ich aber dann dennoch mal auf besagte "Basar-Mentalität" eingehen und darauf hinweisen, dass unsere Gesetze und entsprechende gesetzlich verbriefte Rechte nichts mit der jeweiligen Preiskalkulation eines bestimmten Anbieters zu tun haben. Sie gelten schlichtweg für jeden, der Leistungen (zudem gewerbsmäßig) anbietet - egal für welchen Preis - und jeder Kunde hat Anspruch auf die ordnungsgemäße Leistungserbringung. Auch ein Billiganbieter kann sich nicht darauf hinausreden, dass bestimmte Vertragsvereinbarungen und Verbraucherrechte bei ihm schlichtweg weder zu erwarten sind noch greifen können, weil er seine Leistung unterhalb eines bestimmten Preisniveaus anbieten würde. [/QUOTE]
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