PSD-Tutorials.de
Forum für Design, Fotografie & Bildbearbeitung
Tutkit
Agentur
Hilfe
Kontakt
Start
Forum
Aktuelles
Besonderer Inhalt
Foren durchsuchen
Tutorials
News
Anmelden
Kostenlos registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Menü
Anmelden
Kostenlos registrieren
App installieren
Installieren
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Antworten auf deine Fragen:
Neues Thema erstellen
Start
Forum
Sonstiges
Off-topic & sonstige Themen
Schausteller auf der Straße fotografiert und er ruft das er dafür Geld will - wie reagiert man darau
Beitrag
<blockquote data-quote="silk65" data-source="post: 2322151" data-attributes="member: 145924"><p>Naja, knapp daneben ist auch vorbei.</p><p>Das Recht am eigenen Bild §22 KunstUrhG bezieht sich ausschließlich auf Verbreitung und Zurschaustellung, grob gesagt - die Veröffentlichung. Nicht jedoch auf die Herstellung.</p><p>Die Herstellung wird von $201a StGB geregelt und verbietet die Herstellung oder Übertragung von unbefugten Aufnahmen einer Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet. Grob gesagt haben die Richter hier Ermessensspielraum was die Definition von besonders geschützem Raum anbelangt.</p><p>Auf einen Schausteller in einer Passage dürfte das wohl kaum zutreffen.</p><p> </p><p>Davon mal ab sollte doch jeder zumindest soviel grundlegenden Respekt in sich tragen um sich kurz mit dem potentiellen Model zu einigen ob das fotografieren in Ordnung geht.</p><p>Dazu braucht es nicht einmal Sprache. Kurzes zeigen auf oder heben der Kamera und fragender Blick reichen oft schon aus um die eigenen Absichten klar zu machen und geben dem Gegenüber die Möglichkeit für ein Nicken oder Kopfschütteln.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="silk65, post: 2322151, member: 145924"] Naja, knapp daneben ist auch vorbei. Das Recht am eigenen Bild §22 KunstUrhG bezieht sich ausschließlich auf Verbreitung und Zurschaustellung, grob gesagt - die Veröffentlichung. Nicht jedoch auf die Herstellung. Die Herstellung wird von $201a StGB geregelt und verbietet die Herstellung oder Übertragung von unbefugten Aufnahmen einer Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet. Grob gesagt haben die Richter hier Ermessensspielraum was die Definition von besonders geschützem Raum anbelangt. Auf einen Schausteller in einer Passage dürfte das wohl kaum zutreffen. Davon mal ab sollte doch jeder zumindest soviel grundlegenden Respekt in sich tragen um sich kurz mit dem potentiellen Model zu einigen ob das fotografieren in Ordnung geht. Dazu braucht es nicht einmal Sprache. Kurzes zeigen auf oder heben der Kamera und fragender Blick reichen oft schon aus um die eigenen Absichten klar zu machen und geben dem Gegenüber die Möglichkeit für ein Nicken oder Kopfschütteln. [/QUOTE]
Bilder bitte
hier hochladen
und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
Zitate einfügen…
Authentifizierung
Wenn ★ = 12, ◇ = 4 und die Hälfte von ★ zu ◇ addiert wird, was ist das Ergebnis?
Antworten
Start
Forum
Sonstiges
Off-topic & sonstige Themen
Schausteller auf der Straße fotografiert und er ruft das er dafür Geld will - wie reagiert man darau
Oben