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Schausteller auf der Straße fotografiert und er ruft das er dafür Geld will - wie reagiert man darau
Beitrag
<blockquote data-quote="grafik_avd" data-source="post: 2322257" data-attributes="member: 489956"><p>Persönlichkeitsrechte sind eine ziemlich ktitische Sache, da sie einer breitgefächerten juristischen Auslegung unterliegen.</p><p><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Person_des_%C3%B6ffentlichen_Lebens" target="_blank">http://de.wikipedia.org/wiki/Person_des_öffentlichen_Lebens</a></p><p>Im Theaterbereich, zu dem auch Straßenkünstler zählen, wird die Person meist, als Person des öffentlichen Lebens gewertet, ins Besondere bei der Ausübung ihres Berufes. Wenn sie aus rechtlichen Gründen (Rechtedritter, Lizensrechte etc.) eine mediale Verwertung/-aufzeichnung nicht gestattet muss darauf hingewiesen werden. Sprich in den meisten Fällen darf sie abgelichtet werden, ohne daß sie Forderungen erheben kann. Natürlich sollte man bei Straßenkünstlern die Arbeitsleistung honorieren. Bei ITunes zahlt man ja auch für Musik oder haut bei Starbucks 5€ für <strong>einen</strong> Kaffee raus <img src="data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7" class="smilie smilie--sprite smilie--sprite1" alt=":)" title="Smile :)" loading="lazy" data-shortname=":)" /></p><p></p><p>Das ist jetzt alles nicht juristisch binden und huntertprozentig, aber da ich selber im darstellenden Bereich tätig bin, war ich schon einige Male mit dieser Problematik in Kontakt.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="grafik_avd, post: 2322257, member: 489956"] Persönlichkeitsrechte sind eine ziemlich ktitische Sache, da sie einer breitgefächerten juristischen Auslegung unterliegen. [URL='http://de.wikipedia.org/wiki/Person_des_%C3%B6ffentlichen_Lebens']http://de.wikipedia.org/wiki/Person_des_öffentlichen_Lebens[/URL] Im Theaterbereich, zu dem auch Straßenkünstler zählen, wird die Person meist, als Person des öffentlichen Lebens gewertet, ins Besondere bei der Ausübung ihres Berufes. Wenn sie aus rechtlichen Gründen (Rechtedritter, Lizensrechte etc.) eine mediale Verwertung/-aufzeichnung nicht gestattet muss darauf hingewiesen werden. Sprich in den meisten Fällen darf sie abgelichtet werden, ohne daß sie Forderungen erheben kann. Natürlich sollte man bei Straßenkünstlern die Arbeitsleistung honorieren. Bei ITunes zahlt man ja auch für Musik oder haut bei Starbucks 5€ für [B]einen[/B] Kaffee raus :) Das ist jetzt alles nicht juristisch binden und huntertprozentig, aber da ich selber im darstellenden Bereich tätig bin, war ich schon einige Male mit dieser Problematik in Kontakt. [/QUOTE]
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