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Streit um Webseite - Wer darf was?
Beitrag
<blockquote data-quote="lachender_engel" data-source="post: 2123680" data-attributes="member: 288646"><p><strong>AW: Streit um Webseite - Wer darf was?</strong></p><p></p><p></p><p>Nein, dass geht nicht. Denn an einer geistig entstandenen Sache (dazu gehören auch Fotos, Texte, Musik, etc.) gibt es zunächst nur das Urheberrecht. Der Urherber ist die Person, die die Sache erstellt hat. Diese Person wird Urheber genannt, und ist das für immer. Dieser Status lässt sich weder ändern noch weitergeben.</p><p>Der Urheber kann jedoch an der Sache selber *Nutzungsrechte* vergeben. Diese sind Auslegungssache. Am bekanntesten sind drei Fälle:</p><p>Das "einfache unbeschränkte Nutzungsrecht". Dabei darf eine Sache mehrfach, an verschiedene Kunden verkauft werden. Der Kunde darf die Sache nutzen, bekommt aber keine Exklusivität.</p><p>Das "ausschließliche unbeschränkte Nutzungsrecht" bedeutet, der Kunde ist berechtigt, einzelne Elemente der Urhebung gesondert zu verwerten und zu bearbeiten sowie auf seine aktuellen Zwecke anzupassen. </p><p>Das "ausschließliche inhaltlich beschränkte Nutzungsrecht" erlaubt es dem Kunde die Sache für einen bestimmten Zweck zu nutzen (z.B. Bilder für eine bestimmte Anzeige). Weitere Nutzung (z.B. der Bilder in einem Katalog) muss separat vergütet werden.</p><p></p><p>Ich hoffe, ich konnte etwas Licht in den - meist fälschlich verwendeten - Begriffe "Urheberrecht" bringen.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="lachender_engel, post: 2123680, member: 288646"] [b]AW: Streit um Webseite - Wer darf was?[/b] Nein, dass geht nicht. Denn an einer geistig entstandenen Sache (dazu gehören auch Fotos, Texte, Musik, etc.) gibt es zunächst nur das Urheberrecht. Der Urherber ist die Person, die die Sache erstellt hat. Diese Person wird Urheber genannt, und ist das für immer. Dieser Status lässt sich weder ändern noch weitergeben. Der Urheber kann jedoch an der Sache selber *Nutzungsrechte* vergeben. Diese sind Auslegungssache. Am bekanntesten sind drei Fälle: Das "einfache unbeschränkte Nutzungsrecht". Dabei darf eine Sache mehrfach, an verschiedene Kunden verkauft werden. Der Kunde darf die Sache nutzen, bekommt aber keine Exklusivität. Das "ausschließliche unbeschränkte Nutzungsrecht" bedeutet, der Kunde ist berechtigt, einzelne Elemente der Urhebung gesondert zu verwerten und zu bearbeiten sowie auf seine aktuellen Zwecke anzupassen. Das "ausschließliche inhaltlich beschränkte Nutzungsrecht" erlaubt es dem Kunde die Sache für einen bestimmten Zweck zu nutzen (z.B. Bilder für eine bestimmte Anzeige). Weitere Nutzung (z.B. der Bilder in einem Katalog) muss separat vergütet werden. Ich hoffe, ich konnte etwas Licht in den - meist fälschlich verwendeten - Begriffe "Urheberrecht" bringen. [/QUOTE]
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