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Suche Bild, das ich erstellt, mir dann aber gestohlen wurde
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<blockquote data-quote="DoctorG" data-source="post: 1916545" data-attributes="member: 432756"><p><strong>AW: Suche Bild, das ich erstellt, mir dann aber gestohlen wurde</strong></p><p></p><p>Siehst Du da irgendwelche Chancen? Ich sehe, dass Presse im Rahmen der Berichterstattung hier ziemliche Narrenfreiheit hat. Mir fällt kein Weg ein, solange der Artikel unter Pressefreiheit und nicht Produktplacement oder so fällt. </p><p></p><p>Vermutlich wollte der Redakteur auch darum lieber das eigene - vermutlich für ihn kostenlose oder bereits günstig erstandene - Bild. Hätte er das Bild von Tannhäuser genommen, könnte Tannhäuser zumindest dafür einen Obolus verlangen. </p><p></p><p></p><p>Nach meinen Verständnis: </p><p>- Es lag eine öffentliche Ausstellung vor. </p><p>- Ein Reporter hat sich scheinbar selbst Bilder von dieser Ausstellung gemacht (eigene </p><p>Bilder).</p><p>- Ein Reporter hat in einer lokalen Zeitung darüber berichtet, dass es diese Ausstellung gab und diese scheinbar mit einem seiner eigenen Bilder illustriert.</p><p></p><p>Da sehe ich in der Summe nicht, was der Reporter für ein Einverständnis bräuchte. Nicht mal vom Bundespräsidenten, wie wir aktuell sehen. Unsere Presse ist frei. Das bedeutet das nach meiner Auffassung.</p><p></p><p>Das Angebot des Originalbildes ist davon unabhängig. Formal ist das ja nicht gerade ein Widerspruch - aber selbst ein Widerspruch könnte dem Reporter bei obigen Bedinungen sogar egal sein. Pressefreiheit eben. Das Originalbild hätte einzig den Unterschied gemacht, dass der Reporter das nicht-eigene Bild hätte vergüten muss. Solange er seinen Bericht selbst schreibt und mit eigenen Bildern illustriert muss er eben nichts vergüten. Dafür lebt er wohl mit etwas schlechterer Bildqualität - umso klarer ist allerdings auch, dass es sein Bild (wenn auch Deines Bildes - das ist ungleich Dein Bild) ist.</p><p></p><p>Darüber hinaus: natürlich kann das Bild auch bei Facebook tatsächlich in privaten Bereich gewesen sein oder sich auch immer noch befinden. Dann sind sie ähnlich wie im privaten Schränkchen natürlich auch für eine Suchmaschine nicht aufzufinden. Da würde ich meinen, dass auch der Anwalt nichts bringt - allerdings darf man ihn für diese Auskunft gerne bezahlen. Wer sagt denn, dass die Auskunft "bei Facebook gesehen" nicht heißt: "am Monitor bei einem Bekannten in dessen privaten Bereich"?</p><p>Solange das der Fall ist, gehe ich auch hier davon, dass es sich hierbei um Privatangelegenheiten handelt. So wie Fotos, die ich privat z.B. in einem Hotel oder so mache. Da brauche ich vom Hotel Genehmigungen, wenn ich sie veröffentliche aber privat/für mich bin ich hier freier. Dieser Privatzustand gilt meiner Meinung nach auch für private Bereiche in Facebook, bei denen man - wie zuhause am Sofa - auch nur einen geschlossenen Kreis von Personen zuläßt.</p><p></p><p>Zuletzt: selbst in öffentlichen Seiten könnte - trotz leerem Ergebnis der Bildsuche - das Bild nach wie vor trotzdem eingebunden sein. Suchmaschinen brauchen eine gewisse Zeit, bis sie Seiten und Inhalte indizieren (sowas wie Fingerabdruck-Proben entnehmen). Gut möglich, dass die Suche in einigen Tagen Dein Bild liefert - oder auch nie.</p><p>Du weißt bei der Suche nur, dass etwas irgendwo ist, wenn Du es gefunden hast. Im Negativfall heißt das Ergebnis im Web zumidnest nicht, dass etwas nun wirklich nirgends online ist.</p><p></p><p>Nun würde mich allerdings interessieren, warum Du da so hinter der Zeitung her bist.</p><p></p><p>Aussicht auf Regress/Unterlassung etc. hast Du höchstens, wenn jemand Deine Werke als solche kommerziell ohne Nutzungsrechte von Dir anbietet. Den Reporter/die Zeitung scheinen mir - im Rahmen der Berichterstattung - unangreifbar. </p><p>Selbst bei einer Blogseite - die z.B. wie eine Zeitung - über das Ereignis berichtet, sehe ich nicht, dass eigene Anfertigungen wie Handyfotos wirklich zu beanstanden sind. Nicht zuletzt der "Presseartigkeit" (weil man ja unbedingt eine Klarstellung verlangen können muss) einer Website verdanken wir alle die Impressumspflicht. Die Frage, ob eine Website Presse sein kann, ist meines Wissens momentan ungeklärt (siehe z.B. Wikileaks). Eine Auseinandersetzung dürfte quer durch alle Instanzen führen, um erst einmal das festzustellen. Auch hier: die Anwälte sind diejenigen die danach ihr Geld auf jeden Fall kriegen. </p><p>Wohlgemerkt: ich meine einen Blogger, der berichtet - nicht: eine Internet-Seite, die solche Bilder stumpf als eigene anbietet.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="DoctorG, post: 1916545, member: 432756"] [b]AW: Suche Bild, das ich erstellt, mir dann aber gestohlen wurde[/b] Siehst Du da irgendwelche Chancen? Ich sehe, dass Presse im Rahmen der Berichterstattung hier ziemliche Narrenfreiheit hat. Mir fällt kein Weg ein, solange der Artikel unter Pressefreiheit und nicht Produktplacement oder so fällt. Vermutlich wollte der Redakteur auch darum lieber das eigene - vermutlich für ihn kostenlose oder bereits günstig erstandene - Bild. Hätte er das Bild von Tannhäuser genommen, könnte Tannhäuser zumindest dafür einen Obolus verlangen. Nach meinen Verständnis: - Es lag eine öffentliche Ausstellung vor. - Ein Reporter hat sich scheinbar selbst Bilder von dieser Ausstellung gemacht (eigene Bilder). - Ein Reporter hat in einer lokalen Zeitung darüber berichtet, dass es diese Ausstellung gab und diese scheinbar mit einem seiner eigenen Bilder illustriert. Da sehe ich in der Summe nicht, was der Reporter für ein Einverständnis bräuchte. Nicht mal vom Bundespräsidenten, wie wir aktuell sehen. Unsere Presse ist frei. Das bedeutet das nach meiner Auffassung. Das Angebot des Originalbildes ist davon unabhängig. Formal ist das ja nicht gerade ein Widerspruch - aber selbst ein Widerspruch könnte dem Reporter bei obigen Bedinungen sogar egal sein. Pressefreiheit eben. Das Originalbild hätte einzig den Unterschied gemacht, dass der Reporter das nicht-eigene Bild hätte vergüten muss. Solange er seinen Bericht selbst schreibt und mit eigenen Bildern illustriert muss er eben nichts vergüten. Dafür lebt er wohl mit etwas schlechterer Bildqualität - umso klarer ist allerdings auch, dass es sein Bild (wenn auch Deines Bildes - das ist ungleich Dein Bild) ist. Darüber hinaus: natürlich kann das Bild auch bei Facebook tatsächlich in privaten Bereich gewesen sein oder sich auch immer noch befinden. Dann sind sie ähnlich wie im privaten Schränkchen natürlich auch für eine Suchmaschine nicht aufzufinden. Da würde ich meinen, dass auch der Anwalt nichts bringt - allerdings darf man ihn für diese Auskunft gerne bezahlen. Wer sagt denn, dass die Auskunft "bei Facebook gesehen" nicht heißt: "am Monitor bei einem Bekannten in dessen privaten Bereich"? Solange das der Fall ist, gehe ich auch hier davon, dass es sich hierbei um Privatangelegenheiten handelt. So wie Fotos, die ich privat z.B. in einem Hotel oder so mache. Da brauche ich vom Hotel Genehmigungen, wenn ich sie veröffentliche aber privat/für mich bin ich hier freier. Dieser Privatzustand gilt meiner Meinung nach auch für private Bereiche in Facebook, bei denen man - wie zuhause am Sofa - auch nur einen geschlossenen Kreis von Personen zuläßt. Zuletzt: selbst in öffentlichen Seiten könnte - trotz leerem Ergebnis der Bildsuche - das Bild nach wie vor trotzdem eingebunden sein. Suchmaschinen brauchen eine gewisse Zeit, bis sie Seiten und Inhalte indizieren (sowas wie Fingerabdruck-Proben entnehmen). Gut möglich, dass die Suche in einigen Tagen Dein Bild liefert - oder auch nie. Du weißt bei der Suche nur, dass etwas irgendwo ist, wenn Du es gefunden hast. Im Negativfall heißt das Ergebnis im Web zumidnest nicht, dass etwas nun wirklich nirgends online ist. Nun würde mich allerdings interessieren, warum Du da so hinter der Zeitung her bist. Aussicht auf Regress/Unterlassung etc. hast Du höchstens, wenn jemand Deine Werke als solche kommerziell ohne Nutzungsrechte von Dir anbietet. Den Reporter/die Zeitung scheinen mir - im Rahmen der Berichterstattung - unangreifbar. Selbst bei einer Blogseite - die z.B. wie eine Zeitung - über das Ereignis berichtet, sehe ich nicht, dass eigene Anfertigungen wie Handyfotos wirklich zu beanstanden sind. Nicht zuletzt der "Presseartigkeit" (weil man ja unbedingt eine Klarstellung verlangen können muss) einer Website verdanken wir alle die Impressumspflicht. Die Frage, ob eine Website Presse sein kann, ist meines Wissens momentan ungeklärt (siehe z.B. Wikileaks). Eine Auseinandersetzung dürfte quer durch alle Instanzen führen, um erst einmal das festzustellen. Auch hier: die Anwälte sind diejenigen die danach ihr Geld auf jeden Fall kriegen. Wohlgemerkt: ich meine einen Blogger, der berichtet - nicht: eine Internet-Seite, die solche Bilder stumpf als eigene anbietet. [/QUOTE]
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