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Fotografie und Gestaltung
(Digitale) Fotografie allgemein
Tattoos und Urheberrecht?
Beitrag
<blockquote data-quote="Dagaz" data-source="post: 2385420" data-attributes="member: 263549"><p>Ganz genau das hatte ich auch schon raus gesucht und wollte ich auch auch gerade posten - gut, dass ich vorher zuende gescrollt habe <img src="/styles/default/xenforo/smilies/zwinker.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=";)" title="Wink ;)" data-shortname=";)" />. Und ja, ich fand den Inhalt genau so negativ wie die Erstbeantworter ihn vermutlich finden werden.</p><p></p><p>In der juristischen Blogsphäre gibt es noch eine ganze Reihe weiterer Artikel dazu</p><p>[EDIT] z.B. hier bei <a href="https://www.for-net.info/tattoo-selfies-trend-der-zu-urheberrechtlichen-sanktionen-fuehrt/" target="_blank">for-net.info</a> [/EDIT]. Und das zeigt auch mal wieder sehr schön, dass man tatächlich bei juristischen Themen nicht immer auf jeden "das ist ja lächerlich"-Laien hören sollte.</p><p></p><p>Allerdings: IMHO ist das Problem jedoch spätestens dann gelöst, wenn das neue Foto selbst wieder ein Kunstwerk ist (also über den einfachen Lichtbildschutz hinausgeht). Das dürfte zumindest bei vielem, was über einen einfachen Schnappschuss hinaus geht sehr schnell der Fall sein. Wenn jemand einen klassischen Akt macht und irgendwo auch das Tattoo zu sehen ist, sehe ich kein Problem. Wenn eigentlich nur eine Brustwarze am Rand und ansonsten großformatig das Tattoo zu sehen ist, dürfte das sehr wohl ein Problem werden können (wo kein Kläger da kein Richter). Das Problem ist halt, dass es gerade bei Markanten und großflächigen Tattoos sehr reizvoll ist, das Tattoo zum Gestaltungselement zu machen.</p><p></p><p>Das Problem ist halt - wie bei allen Gummibegriffen: Ob ein Werk schon ein neues Kunsswerk ist, erzählt Dir im Streitfall der Richter...</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Dagaz, post: 2385420, member: 263549"] Ganz genau das hatte ich auch schon raus gesucht und wollte ich auch auch gerade posten - gut, dass ich vorher zuende gescrollt habe ;). Und ja, ich fand den Inhalt genau so negativ wie die Erstbeantworter ihn vermutlich finden werden. In der juristischen Blogsphäre gibt es noch eine ganze Reihe weiterer Artikel dazu [EDIT] z.B. hier bei [URL='https://www.for-net.info/tattoo-selfies-trend-der-zu-urheberrechtlichen-sanktionen-fuehrt/']for-net.info[/URL] [/EDIT]. Und das zeigt auch mal wieder sehr schön, dass man tatächlich bei juristischen Themen nicht immer auf jeden "das ist ja lächerlich"-Laien hören sollte. Allerdings: IMHO ist das Problem jedoch spätestens dann gelöst, wenn das neue Foto selbst wieder ein Kunstwerk ist (also über den einfachen Lichtbildschutz hinausgeht). Das dürfte zumindest bei vielem, was über einen einfachen Schnappschuss hinaus geht sehr schnell der Fall sein. Wenn jemand einen klassischen Akt macht und irgendwo auch das Tattoo zu sehen ist, sehe ich kein Problem. Wenn eigentlich nur eine Brustwarze am Rand und ansonsten großformatig das Tattoo zu sehen ist, dürfte das sehr wohl ein Problem werden können (wo kein Kläger da kein Richter). Das Problem ist halt, dass es gerade bei Markanten und großflächigen Tattoos sehr reizvoll ist, das Tattoo zum Gestaltungselement zu machen. Das Problem ist halt - wie bei allen Gummibegriffen: Ob ein Werk schon ein neues Kunsswerk ist, erzählt Dir im Streitfall der Richter... [/QUOTE]
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