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Typo bei Gesetzestexten
Beitrag
<blockquote data-quote="liselotte" data-source="post: 2724755" data-attributes="member: 23936"><p>[USER=694852]@mm100[/USER] danke ist ja nett gemeint aber geht gar nicht</p><p>Im Gesetzestext ergibt sich dann das Szenario </p><p>§5.....</p><p><span style="color: #ff0000">1</span>Die zuständige Behörde kann zulassen, dass Verkaufsstellen in der Gemeinde oder in Ortsbereichen an Sonn- und Feiertagen geöffnet werden dürfen, wenn dies im dringenden öffentlichen Interesse erforderlich ist. <span style="color: #ff0000">2</span>Die Zulassung kann jederzeit widerrufen werden.</p><p>§9</p><p><span style="color: #ff0000">1</span>Zulassungen, die nach § 5 Abs. 1 in der bis zum 30. Juni 2019 geltenden Fassung erteilt worden sind, sind unwirksam, soweit sie sich auf Sonn- und Feiertage nach dem 31. Dezember 2019 beziehen. <span style="color: #ff0000">2</span>Für die Bestimmung von verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen im Jahr 2019 ist § 5 in der bis zum 30. Juni 2019 geltenden Fassung weiter anzuwenden.</p><p><span style="font-size: 10px"><span style="color: #ff0000">Rot ist Hochgestellt</span></span></p><p></p><p>Ich muss mir mal einen Juristen greifen oder gleich einen Prof. verhaften.</p><p>Leider steht's so im Gesetz, da kann ich das nicht anders machen.</p><p>(hatte das übrigens auch schon so ähnlich)</p><p>Danke Deiner Mühe</p><p>MfG</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="liselotte, post: 2724755, member: 23936"] [USER=694852]@mm100[/USER] danke ist ja nett gemeint aber geht gar nicht Im Gesetzestext ergibt sich dann das Szenario §5..... [COLOR=#ff0000]1[/COLOR]Die zuständige Behörde kann zulassen, dass Verkaufsstellen in der Gemeinde oder in Ortsbereichen an Sonn- und Feiertagen geöffnet werden dürfen, wenn dies im dringenden öffentlichen Interesse erforderlich ist. [COLOR=#ff0000]2[/COLOR]Die Zulassung kann jederzeit widerrufen werden. §9 [COLOR=#ff0000]1[/COLOR]Zulassungen, die nach § 5 Abs. 1 in der bis zum 30. Juni 2019 geltenden Fassung erteilt worden sind, sind unwirksam, soweit sie sich auf Sonn- und Feiertage nach dem 31. Dezember 2019 beziehen. [COLOR=#ff0000]2[/COLOR]Für die Bestimmung von verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen im Jahr 2019 ist § 5 in der bis zum 30. Juni 2019 geltenden Fassung weiter anzuwenden. [SIZE=2][COLOR=#ff0000]Rot ist Hochgestellt[/COLOR][/SIZE] Ich muss mir mal einen Juristen greifen oder gleich einen Prof. verhaften. Leider steht's so im Gesetz, da kann ich das nicht anders machen. (hatte das übrigens auch schon so ähnlich) Danke Deiner Mühe MfG [/QUOTE]
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