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Umtauschrecht Kamera - Sony WX300
Beitrag
<blockquote data-quote="Dennis" data-source="post: 2399822" data-attributes="member: 58423"><p>Muss es nicht, das ist alles im BGB geregelt...</p><p></p><p>@TE: grundsätzlich sieht das Kaufvertragsrecht kein Recht auf Umtausch vor, sondern kennt die Varianten der Nacherfüllung bzw. des Rücktritts / Widerrufs.</p><p></p><p>Wenn bei deiner Kamera ein Mangel vorliegt, hast du gegen den Verkäufer einen Anspruch auf Nacherfüllung, diese kann durch Austausch des mangelhaften Kaufgegenstands oder durch Reparatur erfolgen - die Wahl wie die Nacherfüllung zu erfolgen hat, liegt bei dir als Käufer. Einzig wenn eine der Möglichkeiten unverhältnismäßig ist, kann der Verkäufer sie dir verweigern.</p><p></p><p>Vom Vertrag zurücktreten kannst du entweder:</p><p>- wenn der Verkäufer sich weigert, deinen Anspruch auf Nacherfüllung umzusetzen</p><p>- oder wenn die Nacherfüllung fehl schlägt (2 erfolglose Versuche)</p><p></p><p>Solltest du also der Meinung sein, deine Kamera ist mangelhaft, kannst du diese beim Verkäufer reklamieren und dein o.g. Recht geltend machen.</p><p></p><p>Ob aber so etwas subjektives wie Bildqualität einen Mangel begründet, sei mal dahingestelt.</p><p>Am besten wäre natürlich wenn du die Chance hättest, Vergleichsbilder mit einem identischen Modell zu schießen...</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Dennis, post: 2399822, member: 58423"] Muss es nicht, das ist alles im BGB geregelt... @TE: grundsätzlich sieht das Kaufvertragsrecht kein Recht auf Umtausch vor, sondern kennt die Varianten der Nacherfüllung bzw. des Rücktritts / Widerrufs. Wenn bei deiner Kamera ein Mangel vorliegt, hast du gegen den Verkäufer einen Anspruch auf Nacherfüllung, diese kann durch Austausch des mangelhaften Kaufgegenstands oder durch Reparatur erfolgen - die Wahl wie die Nacherfüllung zu erfolgen hat, liegt bei dir als Käufer. Einzig wenn eine der Möglichkeiten unverhältnismäßig ist, kann der Verkäufer sie dir verweigern. Vom Vertrag zurücktreten kannst du entweder: - wenn der Verkäufer sich weigert, deinen Anspruch auf Nacherfüllung umzusetzen - oder wenn die Nacherfüllung fehl schlägt (2 erfolglose Versuche) Solltest du also der Meinung sein, deine Kamera ist mangelhaft, kannst du diese beim Verkäufer reklamieren und dein o.g. Recht geltend machen. Ob aber so etwas subjektives wie Bildqualität einen Mangel begründet, sei mal dahingestelt. Am besten wäre natürlich wenn du die Chance hättest, Vergleichsbilder mit einem identischen Modell zu schießen... [/QUOTE]
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