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Urheberrecht bei Requisiten ???
Beitrag
<blockquote data-quote="Micha8583" data-source="post: 1866670" data-attributes="member: 399547"><p><strong>AW: Urheberrecht bei Requisiten ???</strong></p><p></p><p><span style="font-size: 12px">Standard- Haushaltsgegenstände können ohne Probleme verwendet werden, so lange sie nicht ohne weiteres einwandfrei einem Hersteller zugeordnet werden können. Zum Beispiel Jeans oder Wäsche von vorne, da holt sich ja niemand die Erlaubnis der Kleidungsherstellers, ob die mitsamt der Models abgelichtet werden dürfen.</span></p><p><span style="font-size: 10px">(Gedanke am Rande: oder vlt doch? vielleicht sind es ja diese Gründe, weshalb die Zeitung des Hauses Hüpfer extrem leicht bekleidete Damen abbilden müssen??<img src="/styles/default/xenforo/smilies/tongue.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=":P" title="Stick Out Tongue :P" data-shortname=":P" />)</span></p><p><span style="font-size: 10px"><span style="font-size: 12px">Solange die anderen Elemente nur Hintergrund sind und kein wesentlicher Bestandteil der Bildgestaltung sind, bestehen ohnehin keine Probleme ("könnte man den Gegenstand austauschen, ohne daß die Bildwirkung verändert wird?).</span></span></p><p><span style="font-size: 10px"><span style="font-size: 12px">Vorsicht allerdings, wenn bekannte Marken auftauchen, wie z. B. eine C. Cola- Dose im Hintergrund. Findige Anwälte könnten behaupten, daß die Bildwirkung eine andere wäre, wenn eine P- Cola- Dose dastünde.</span></span></p><p><span style="font-size: 10px"><span style="font-size: 12px">Wie meine Vorredner schon sagten: eine verbindliche Rechtsberatung wirst du hier nicht finden.</span></span></p><p><span style="font-size: 10px"><span style="font-size: 12px"></span></span></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Micha8583, post: 1866670, member: 399547"] [b]AW: Urheberrecht bei Requisiten ???[/b] [SIZE=3]Standard- Haushaltsgegenstände können ohne Probleme verwendet werden, so lange sie nicht ohne weiteres einwandfrei einem Hersteller zugeordnet werden können. Zum Beispiel Jeans oder Wäsche von vorne, da holt sich ja niemand die Erlaubnis der Kleidungsherstellers, ob die mitsamt der Models abgelichtet werden dürfen.[/SIZE] [SIZE=2](Gedanke am Rande: oder vlt doch? vielleicht sind es ja diese Gründe, weshalb die Zeitung des Hauses Hüpfer extrem leicht bekleidete Damen abbilden müssen??:P) [SIZE=3]Solange die anderen Elemente nur Hintergrund sind und kein wesentlicher Bestandteil der Bildgestaltung sind, bestehen ohnehin keine Probleme ("könnte man den Gegenstand austauschen, ohne daß die Bildwirkung verändert wird?). Vorsicht allerdings, wenn bekannte Marken auftauchen, wie z. B. eine C. Cola- Dose im Hintergrund. Findige Anwälte könnten behaupten, daß die Bildwirkung eine andere wäre, wenn eine P- Cola- Dose dastünde. Wie meine Vorredner schon sagten: eine verbindliche Rechtsberatung wirst du hier nicht finden. [/SIZE][/SIZE] [/QUOTE]
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