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Urheberrecht vs. Eigentum am Originalwerk
Beitrag
<blockquote data-quote="DoctorG" data-source="post: 1895923" data-attributes="member: 432756"><p><strong>AW: Urheberrecht vs. Eigentum am Originalwerk</strong></p><p></p><p>Unveräußerlich ist die Urheberschaft - §7 UrhG</p><p>Nach meinem Verständnis: Niemand außer Dir darf behaupten, dass er das Werk geschaffen hat. Wenn Du der Schöpfer eines Bildes bist, dann bleibst Du das auch. Das ist gewissermaßen dann Geschichte. Das ändert sich frühestestens mit der Einführung von Zeitmaschinen.</p><p></p><p>Natürlich kann man auch hier vereinbaren, dass kein Autor genannt wird. Wenn Du dem zustimmst, kannst Du meiner Meinung aber nicht danach irgendwo Rechte suchen, die es Dir trotz Bezahlung für eben diesen Verzicht doch erlauben, mit Deinem Werk zu werben. Da wäre es aus meiner Sicht redlich von Vorneherein zu sagen: ich unterschreibe den Vertrag nur, wenn ich das Werk xy zumindest selbst zeigen darf oder wenn der Verlag darunter schreibt, "dass hat Künstler xz gemacht".</p><p></p><p>Wer etwas verkauft oder veräußert verliert zumeist natürlich auch Rechte an dieser Sache. Auf die Idee käme man bei Auto niemals - auch wenn man es selbst gebaut hätte: ich verkaufe es zwar, aber ich will eigentlich weiter drüber verfügen. Wenn der Gedanke so unangenehm für Dich ist, </p><p>- verkaufe diese Werke nicht oder</p><p>- setze Dich zumindest im Vorhinein für Vertragsklauseln ein, mit denen Du leben kannst. </p><p></p><p>Eine typische Klausel, die ich im Zusammenhang mit Verlagen heute kenne, ist etwa: Nach Ablauf von x Jahren darf ich im Falle keiner weiteren Auflagen das Werk (Foto, Artikel etc.) wieder selbst nutzen.</p><p></p><p>Die Formulierung mit dem Eigentum zielt offensichtlich darauf, dass der Verlag möglichst viele Rechte auf seine Seite ziehen will. Das geht also mit der Urheberschaft ohnehin nicht - aus Deiner Sicht ist allerdings jegliche Nutzung schon außer Sicht. Könnte aber auch ein Fall von "versuchen kann man's ja mal" sein - es bleibt bei der Empfehlung <em>Nachhaken</em>.</p><p></p><p>Das habe ich übrigens als Berater quasi in jedem Projekt: hier gibt es sog. NDAs (Verschwiegenheitsvereinbarungen). Da kann ich noch so tolle Sachen erlebt haben, die ich dann der Welt gerne wahnsinnig erzählen würde. Darf ich aber nicht - sonst ist es nunmal Vertragsbruch. Natürlich will niemand, der jemanden in seinen internen und vorerst geheimen Projekten teuer zu Hilfe holt, danach vor dem offiziellen Start die Konkurrenz in Kenntnis gesetzt wissen. Wenn man das immer einfach so umgehen könnte - "hey, ich hab's unterschrieben aber das Grundgesetz garantiert doch Redefreiheit ..." - dann würde keine Firma noch Berater, Freelancer, Externe, ... ja - auch Fotografen mehr hinzuziehen. Aus meiner Sicht ein Pyrrhussieg.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="DoctorG, post: 1895923, member: 432756"] [b]AW: Urheberrecht vs. Eigentum am Originalwerk[/b] Unveräußerlich ist die Urheberschaft - §7 UrhG Nach meinem Verständnis: Niemand außer Dir darf behaupten, dass er das Werk geschaffen hat. Wenn Du der Schöpfer eines Bildes bist, dann bleibst Du das auch. Das ist gewissermaßen dann Geschichte. Das ändert sich frühestestens mit der Einführung von Zeitmaschinen. Natürlich kann man auch hier vereinbaren, dass kein Autor genannt wird. Wenn Du dem zustimmst, kannst Du meiner Meinung aber nicht danach irgendwo Rechte suchen, die es Dir trotz Bezahlung für eben diesen Verzicht doch erlauben, mit Deinem Werk zu werben. Da wäre es aus meiner Sicht redlich von Vorneherein zu sagen: ich unterschreibe den Vertrag nur, wenn ich das Werk xy zumindest selbst zeigen darf oder wenn der Verlag darunter schreibt, "dass hat Künstler xz gemacht". Wer etwas verkauft oder veräußert verliert zumeist natürlich auch Rechte an dieser Sache. Auf die Idee käme man bei Auto niemals - auch wenn man es selbst gebaut hätte: ich verkaufe es zwar, aber ich will eigentlich weiter drüber verfügen. Wenn der Gedanke so unangenehm für Dich ist, - verkaufe diese Werke nicht oder - setze Dich zumindest im Vorhinein für Vertragsklauseln ein, mit denen Du leben kannst. Eine typische Klausel, die ich im Zusammenhang mit Verlagen heute kenne, ist etwa: Nach Ablauf von x Jahren darf ich im Falle keiner weiteren Auflagen das Werk (Foto, Artikel etc.) wieder selbst nutzen. Die Formulierung mit dem Eigentum zielt offensichtlich darauf, dass der Verlag möglichst viele Rechte auf seine Seite ziehen will. Das geht also mit der Urheberschaft ohnehin nicht - aus Deiner Sicht ist allerdings jegliche Nutzung schon außer Sicht. Könnte aber auch ein Fall von "versuchen kann man's ja mal" sein - es bleibt bei der Empfehlung [I]Nachhaken[/I]. Das habe ich übrigens als Berater quasi in jedem Projekt: hier gibt es sog. NDAs (Verschwiegenheitsvereinbarungen). Da kann ich noch so tolle Sachen erlebt haben, die ich dann der Welt gerne wahnsinnig erzählen würde. Darf ich aber nicht - sonst ist es nunmal Vertragsbruch. Natürlich will niemand, der jemanden in seinen internen und vorerst geheimen Projekten teuer zu Hilfe holt, danach vor dem offiziellen Start die Konkurrenz in Kenntnis gesetzt wissen. Wenn man das immer einfach so umgehen könnte - "hey, ich hab's unterschrieben aber das Grundgesetz garantiert doch Redefreiheit ..." - dann würde keine Firma noch Berater, Freelancer, Externe, ... ja - auch Fotografen mehr hinzuziehen. Aus meiner Sicht ein Pyrrhussieg. [/QUOTE]
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